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Die Regierung hat die Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2019 der 106 Bündner Gemeinden sowie den Lastenausgleich Soziales 2017 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge von 58,5 Millionen Franken bereitgestellt.

Das massgebende Ressourcenpotenzial für das Ausgleichsjahr 2019 ist über alle Gemeinden um 11,3 Millionen Franken auf 769,7 Millionen Franken gestiegen (+1,5 Prozent). Während sich die Steuern der natürlichen und juristischen Personen in den Bemessungsjahren erhöhten, sanken die Wasserzinsen und Liegenschaftssteuern. Das durchschnittliche Ressourcenpotenzial pro massgebende Person des Kantons beträgt 3720 Franken (Vorjahr: 3683 Franken). Die Spanne beim Ressourcenpotenzial reduziert sich gegenüber dem Vorjahr und reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit 33 Punkten (2018: ebenfalls 33 Punkte) bis zur stärksten Gemeinde Ferrera mit 538 Punkten (2018: 607 Punkte).

Für den Ressourcenausgleich 2019 werden die Eckwerte der Vorjahre beibehalten: Es kommen weiterhin der Abschöpfungssatz von 16,0 Prozent und eine Mindestausstattung von 68,0 Prozent des kantonalen Durchschnitts zur Anwendung. Dadurch erhalten 66 Gemeinden insgesamt 26,7 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Millionen Franken oder 1,0 Prozent. Die Beiträge werden vom Kanton (rund 8,3 Millionen Franken) und von den 39 finanzstarken Gemeinden (rund 18,5 Millionen Franken) zur Verfügung gestellt.

Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten die 49 berechtigten Gemeinden wie im Vorjahr total 24 Millionen Franken. Diese Mittel werden gänzlich vom Kanton zur Verfügung gestellt. Den grössten Beitrag erhält mit 2,0 Millionen Franken die Gemeinde Davos.

Der Kanton gewährt den Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, einen Ausgleich. Dieser bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung haben für das Jahr 2017 29 Gemeinden Anrecht auf Beiträge von insgesamt 5,8 Millionen Franken aus dem Lastenausgleich Soziales. Der Löwenanteil entfällt mit 3,7 Millionen Franken auf die Stadt Chur.

Fünf finanzschwache Gemeinden erhalten im 2019 vom Kanton zusätzlich einen befristeten Ausgleich von insgesamt knapp 0,5 Millionen Franken (Vorjahr 1,2 Mio.). Dieser Ausgleich erleichtert diesen Gemeinden den Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem, das seit 2016 in Kraft ist. Der Ausgleich wird schrittweise abgebaut und letztmals im 2020 ausbezahlt.

Die Regierung kann einer Gemeinde im Rahmen des Individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren, wenn die Gemeinde nachweist, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Für das Jahr 2019 ist ein Betrag von 1,5 Millionen Franken für den ILA vorgesehen.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2019 sowie das Gesamtvolumen 2019 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2019 abschliessend festlegen.


Beilagen:
- Tabelle Finanzausgleich 2019 (RA und GLA) pro Gemeinde
- Tabelle Lastenausgleich Soziales 2017 pro Gemeinde
- Grafik Ressourcenausgleich pro Person: Vergleich 2019/2018
- Grafik Verteilung Gemeinden nach RP-Index 2019 und 2018
- Grafik Verteilung GLA 2019 nach Regionen


Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail Thomas.Kollegger@afg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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