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Die Regierung gibt die Vernehmlassung für Gesetzesrevisionen zur Haushaltsflexibilisierung (GrFlex) frei. Bestehende feste Ausgabenverpflichtungen sollen gelockert werden. Damit erhält der Grosse Rat auch in den davon betroffenen Aufgabenbereichen angemessene Ausgabenspielräume. Ergänzend dazu wird festgelegt, wann und nach welchen Grundsätzen die Regierung ein Entlastungspaket mit konkreten Sparmassnahmen zu schnüren und dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen hat.

Die Kantonsfinanzen befinden sich bereits seit vielen Jahren in gesunder Verfassung. Mittel- und langfristig zeichnen sich aber deutliche Engpässe ab. Die Erträge vermögen mit dem Ausgabenwachstum nicht mehr Schritt zu halten. Der Kantonshaushalt kann schnell aus dem Gleichgewicht fallen. Regierung und Grosser Rat müssen bei Bedarf reagieren können.

Grosse Kompetenzen stehen im Kontrast zu fixen Ausgabenverpflichtungen

Zahlreiche kantonale Gesetze in unterschiedlichen Aufgabenbereichen belassen dem Grossen Rat grossen finanzpolitischen Entscheidungsspielraum, so beispielsweise bei den Beiträgen für die kantonseigene Wirtschaftsförderung, für die Bündner Land- und Forstwirtschaft, für die Kultur, an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitäler, für die Forschung oder beim Strassenbau und -unterhalt. Demgegenüber beinhalten jedoch mehrere kantonale Gesetze feste Ausgabenverpflichtungen. Diese sind hausgemacht und korrigierbar. Davon betroffen sind insbesondere Betriebsbeiträge an verschiedene Fachschulen im Kanton, der Beitrag an die Sing- und Musikschulen, die Einlage von allgemeinen Staatsmitteln in die Strassenrechnung, die Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien und bestimmte Zahlungen an das kantonale Personal wie die Leistungs- und Spontanprämien von mindestens einem Prozent der Lohnsumme.

Die relativ grossen Kompetenzen in vielen Aufgabenbereichen stehen in starkem Kontrast zu den teils starken Ausgabenverpflichtungen in verschiedenen Spezialgesetzen. Würde dies so belassen und der Kanton gezwungen, ein umfangreicheres Entlastungspaket umzusetzen, müssten sich die Sparmassnahmen übermässig auf jene Bereiche konzentrieren, die noch steuerbar sind. Die finanziell gebundenen Ausgaben blieben unangetastet und würden die anderen Bereiche verdrängen. Dies gilt es zu vermeiden.

Ziel sind angemessene Handlungsspielräume
"Gouverneur c'est prévoir." Mit einer aktiven und vorausschauenden Finanzpolitik soll der Kantonshaushalt auch langfristig im Lot gehalten werden. Mit dem GrFlex-Projekt soll der Grosse Rat möglichst in allen Aufgabenbereichen des Kantons angemessene Handlungsspielräume zur Steuerung der Ausgaben erhalten. Er soll konkret die Möglichkeit erhalten, zeit- und bedarfsgerecht Entlastungsmassnahmen zu ergreifen, ohne dafür einzelne Gesetze revidieren zu müssen und ohne im Voraus bestimmte Aufgabenbereiche auszuschliessen. Zu vermeiden sind dabei aber Lastenverschiebungen vom Kanton auf die Gemeinden.

Verdoppelung der Ausgabenspielräume

Vom GrFlex-Projekt sind 14 kantonale Gesetze betroffen. Diese sollen mit dem Ziel revidiert werden, bestehende Ausgabenbindungen in kantonalen Gesetzen zu lockern oder ganz aufzuheben. Dafür werden zum Beispiel Bandbreiten für Beiträge eingeführt oder Kann-Bestimmungen aufgenommen. Die Gesetzesrevisionen sind gezielt auf den Aspekt der Haushaltsflexibilisierung ausgerichtet und werden losgelöst von allfällig weiterem Revisionsbedarf vorgenommen.
Das GrFlex-Projekt erhöht die finanzpolitischen Steuerungsmöglichkeiten des Grosse Rates. Entsprechende Auswertungen zeigen, dass sich die über das Budget steuerbaren Ausgaben im Beitrags- und Personalbereich annähernd verdoppeln.

GrFlex ist kein Sparpaket
Es handelt sich beim GrFlex-Projekt nicht um ein Sparpaket. Revidiert werden jene Gesetze, welche der Umsetzung eines breiten und ausgewogenen Entlastungspakets im Wege stehen würden. Es geht dabei um eine grundsätzliche Ausrichtung der kantonalen Gesetzgebung. Geschaffen werden zusätzliche Entscheidungsspielräume, ohne bereits konkrete Massnahmen zu begründen oder gar zu beschliessen.

Voraussetzungen für den Start eines Entlastungspakets definiert
Inwiefern die bestehenden und die neu geschaffenen Spielräume effektiv genutzt werden sollen, ist später in Abhängigkeit von der effektiven Finanzlage und den Finanzperspektiven zu prüfen und zu entscheiden. Die Rahmenbedingungen dafür sollen in einem Vorgehenskonzept für ein Entlastungspaket (EP-Konzept) festgelegt werden.
Das EP-Konzept definiert im Voraus, wann und nach welchen Grundsätzen die Regierung ein Entlastungspaket mit konkreten Sparmassnahmen erarbeiten und dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen hat. Zentraler Bestandteil bilden die Voraussetzungen für den Start eines Entlastungspakets. Diese werden wie folgt definiert:

"Sobald in einer Jahresrechnung ein Defizit (operatives Ergebnis bereinigt um Reserveentnahmen) von mehr als 35 Millionen Franken vorliegt und zugleich das Budget und der Finanzplan Defizite von durchschnittlich mehr als 85 Millionen Franken (Schwellenwert für Jahresrechnung + 50 Mio.) aufweisen, unterbreitet die Regierung dem Grossen Rat für die nächstfolgende Junisession ein Entlastungspaket mit konkreten Sparmassnahmen zum Beschluss."

Die Gesetzesrevisionen haben keine direkten Auswirkungen auf den Kantonshaushalt. Sie schaffen nur zusätzliche Spielräume zu einer allfälligen Reduktion von Ausgaben.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2019. Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter www.gr.ch > Publikationen > Vernehmlassungen > laufende Vernehmlassungen.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch; Auskünfte ab 11:00 Uhr


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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