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Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten Neuregelung der Bundesbeiträge für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht. Zudem bestimmt sie den Sieger des Investorenwettbewerbs für das Sennhofareal in Chur.

Pauschalbeitrag für Kontrolle der Stellenmeldepflicht zu niedrig

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Vorlage betrifft die Beiträge des Bundes an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zu besetzenden Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote den Schwellenwert erreicht oder übersteigt, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Angesichts der gesamtschweizerischen Bedeutung einer konsequenten Anwendung der Stellenmeldepflicht will sich der Bund indes an den Kontrollkosten der Kantone beteiligen.
Die Regierung lehnt die Vorlage dennoch ab. Sie unterstützt zwar den Grundsatz, dass sich der Bund mit einem Pauschalbeitrag pro Kontrolle an den Kosten beteiligt. Die Bemessung des Pauschalbeitrags ist jedoch anzupassen, insbesondere da er nicht die Vollkosten berücksichtigt. Neben den Lohnkosten inklusive Arbeitgeberbeitrag an die Sozialversicherungen, fordert die Regierung eine Beteiligung zu 50 Prozent des Bundes an den Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten. Folglich ist die Höhe des Pauschalbeitrags neu zu berechnen. Des Weiteren bedauert sie, dass in der Vorlage eine rechtliche Grundlage für die Durchführung der Kontrollen fehlt. Mit einer entsprechenden Untersuchungskompetenz erhielten die Kontrollorgane beispielsweise die Möglichkeit, die Einhaltung der Stellenmeldepflichten mittels Prüfung der entsprechenden Unterlagen vor Ort in den Betrieben zu kontrollieren. Darüber hinaus fehlt in der Vorlage aus Sicht der Regierung eine spezifische Bestimmung für den Datenaustausch.

Vernehmlassungsvorlage WBF

Investorenwettbewerb für Sennhofareal abgeschlossen

Mit der für Anfang 2020 geplanten Inbetriebnahme der geschlossenen Justizvollzugsanstalt (JVA) Cazis Tignez wird der Justizvollzug im Sennhof aufgegeben. Gleichzeitig sollen die Churer Standorte der Staatsanwaltschaft neu in gemeinsamen Büroräumlichkeiten an der Rohanstrasse 5 zusammengelegt werden. Die spezifisch für den Anstaltsbetrieb konzipierten Räumlichkeiten im Sennhofareal können für keine andere Verwaltungstätigkeit verwendet werden, so dass dieses auf Baurechtbasis an Dritte übergeben werden soll. Die Lage des Gesamtareals am östlichen Rand der Churer Altstadt ist anspruchsvoll und durch ein geschichtsträchtiges Gebäudeensemble geprägt. Um den Interessen des Kantons, der Stadt Chur und der Öffentlichkeit am besten gerecht zu werden, wurde durch das kantonale Hochbauamt ein offener Investorenwettbewerb durchgeführt.
Die Regierung kommt nach Prüfung der verschiedenen Lösungsansätze, welche durch ein Beurteilungsgremium vorgeprüft wurden, zum Schluss, den Baurechtsvertrag mit dem Investorenteam des Projekts "KONTINUUM" abzuschliessen. "KONTINUUM" führt die bestehende Gebäudestruktur ab der Nord-West-Ecke gelungen weiter und fügt sich harmonisch und durchdacht in die Altstadt ein. Dabei bleiben der Turm, der Bogentrakt und die Gebäude entlang der Sennhofstrasse erhalten. Durch die Abwinklung des Neubauteils wird der Innenhof neu gefasst, öffnet sich gegen den Rebberg und wirkt gesamthaft grosszügiger. Die Gesamtidee wird durch den vielseitigen und gut strukturierten Nutzungsmix mit Restaurant, Gewerbe, Wohnen, Kultur und Raum für Studenten unterstützt. Das Areal soll zudem ausser für Anlieferungen autofrei und nur für den Langsamverkehr freigegeben sein.

Weitere Informationen: Hochbauamt Graubünden

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Günstige Gewerbeflächen ermöglichen eine öffentliche Erdgeschossnutzung im Sennhof

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Der Innenhof öffnet sich gegen den Rebberg und wirkt dadurch grosszügiger

Kantonsbeitrag für Protokolle des Freistaats der Drei Bünde
Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 750 000 Franken für das Projekt "Bundstags- und Beitagsprotokolle 1567–1797" der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins. Diese Bundstags- und Beitagsprotokolle sind die Vorläufer der späteren Protokolle des Grossen Rats und der Regierung. Dabei handelt es sich um den wichtigsten vollständigen seriellen Bestand zur Bündner Geschichte der frühen Neuzeit. Im Gegensatz zu den Editionen der letzten Jahrzehnte, die einzelne Regionen des Dreibündestaates betrafen, wird dieses Projekt den Freistaat und seine Untertanengebiete insgesamt umfassen.
Die geplante Edition ist in methodisch-technischer Hinsicht neuartig. So wird nicht nur eine Auswahl von Quellen publiziert, sondern das gesamte Protokoll soll vollständig digital präsentiert werden. Die Rechtsquellenstiftung hat das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Graubünden und dem Institut für Bündner Kulturforschung entwickelt. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 1,14 Millionen Franken.

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Graubünden und Glarus teilen sich Aufgaben der Zivilstandsaufsicht

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus und Graubünden betreffend Zusammenarbeit im Bereich aufsichtsrechtlicher Aufgaben im Zivilstandswesen. Damit übernimmt das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden für den Kanton Glarus einzelne, klar definierte Leistungen, die das Bundesrecht den kantonalen Aufsichtsbehörden zuweist. Hierbei kommt es allerdings nicht zu einer Übertragung hoheitlicher Befugnisse an den Kanton Graubünden. Vielmehr erteilt der Kanton Glarus den zuständigen Mitarbeitenden des Amts für Migration und Zivilrecht lediglich die Unterschriftenberechtigung, um als Glarner Aufsichtsbehörde in deren Namen aufzutreten. Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise die Inspektion, Beratung und Unterstützung des Zivilstandsamts Glarus.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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