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Die Regierung beantwortet eine Vernehmlassungsvorlage des Bundes zu geplanten Änderungen der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften.

Daumen hoch und runter für neue Verkehrsregeln

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Mit dieser Vorlage sollen verschiedene Verordnungen betreffend Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften inhaltlich aktualisiert werden. Anstoss für diese Teilrevision sind neuste Ansprüche verschiedener Interessengruppen und Forderungen aus politischen Vorstössen. Der Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Verbesserung des Verkehrsflusses. Zudem beinhaltet der Entwurf verschiedene Massnahmen, die sich auf den Langsamverkehr und auf den ruhenden Verkehr beziehen.
Die Regierung begrüsst die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften mehrheitlich. Allerdings lehnt sie eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 100 Kilometer pro Stunde für leichte Personenwagen mit Anhängern ab. Die Regierung ist der Auffassung, dass eine solche Anpassung zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der linken Fahrbahn auf Autobahnen führt, weil der Schwerverkehr folglich überholt werden kann. Dadurch würden diese Fahrzeuge den Verkehrsfluss auf der Überholspur zusätzlich verlangsamen.
Im Weiteren ist die vorgesehene Lockerung des Rechtsüberholverbots aus Sicht der Regierung sinnvoll. Eine generelle Aufhebung dieses Verbots wäre allerdings konsequenter. Für Verkehrsteilnehmende sowie für polizeiliche Organe ist die Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen schwierig.
Ebenfalls kritisch steht sie der vorgeschlagenen Altersgrenze gegenüber, welche die Benützung des Trottoirs mit dem Velo beschränkt. Das Alter von zwölf Jahren erachtet sie als zu hoch angesetzt und schlägt eine Grenze bis zum vollendeten sechsten Altersjahr vor. Im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren werden immer grössere Fahrräder gelenkt, welche eine erhebliche Behinderung für andere Trottoirbenutzer darstellen können.

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)



Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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