Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) zur Vernehmlassung frei.

Im Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden aus dem Jahr 2013 hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Strukturen der Gesundheitsversorgung aufgezeigt, welche notwendig sind, damit der Kanton auch in Zukunft über ein alle Regionen versorgendes und wirtschaftlich tragbares Gesundheitsversorgungssystem verfügt. Das Leitbild enthält ein Bekenntnis zum heutigen dezentralen Spitalversorgungssystem. Damit dieses auch in Zukunft aufrechterhalten werden kann, sieht das Leitbild verschiedene Massnahmen vor.

Gesundheitsversorgungsregion ersetzen Spitalregionen
Mit dem vorliegenden Entwurf für eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes sollen die im Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden enthaltenen Massnahmen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Entsprechend beinhaltet der Entwurf die Bildung von Gesundheitsversorgungsregionen. Die heutige Einteilung des Kantons in Spitalregionen wird zu diesem Zweck auf den Alters- und Pflegeheimbereich sowie den Spitex-Bereich ausgedehnt.
In jeder Gesundheitsversorgungsregion soll gemäss dem Revisionsentwurf von den ihr zugehörigen Gemeinden eine Stiftung errichtet werden. Die Träger der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung können dann dieser Stiftung die strategische und operative Betriebsführung übertragen. In der Gesundheitsversorgungsregion Churer Rheintal soll je eine Stiftung von den Gemeinden der Subregionen Imboden, Landquart und Plessur gegründet werden. Die Stiftungen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes errichtet werden.

Finanzielle Anreize für die Übertragung der strategischen und operativen Führung
Die Träger der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime sowie der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung sollen mittels finanzieller Anreize veranlasst werden, die strategische und operative Führung ihrer Betriebe der Stiftung ihrer Gesundheitsversorgungsregion zu übertragen. Spitäler und Spitexdienste erhalten bestimmte Beiträge des Kantons nur, wenn sie die strategische und operative Betriebsführung der Stiftung übertragen haben. Alters- und Pflegeheime, welche die strategische und operative Betriebsführung nicht der Stiftung übertragen haben, können von den Bewohnerinnen und Bewohnern maximal 80 Prozent der von der Regierung anerkannten Pensionskosten erheben.

Vorgaben des Gesetzgebers bezüglich der Organe der Stiftung sollen gemäss dem Revisionsentwurf sicherstellen, dass die Stiftungen über professionelle Strukturen verfügen und dass im Vorstand die für eine effektive und effiziente strategische und operative Führung der Stiftungen unabdingbaren Kompetenzen vertreten sind. Mit der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes soll im Weiteren die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Kanton den Gesundheitsversorgungsregionen Beiträge an Projekte zur Errichtung der Stiftung und zur Übertragung der strategischen und operativen Betriebsführung der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Spitexdienste durch die jeweiligen Trägerschaften an die Stiftung ausrichten kann.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2019. Die Unterlagen stehen im Internet zur Verfügung unter www.gr.ch/Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel