Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wasserkraftkonzessionen. Zudem gibt sie grünes Licht für die Erweiterung eines Wohn- und Pflegeheims in Zizers.

Regierung fordert "Ist-Zustand" als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Wasserkraftkonzessionen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N). Die Vorlage der UREK-N basiert auf der parlamentarischen Initiative "Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung." Diese Initiative fordert die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neukonzessionierungen oder Änderungen von Wasserkraftkonzessionen. Bei der heutigen Rechtslage ist umstritten, von welchem Ausgangs- beziehungsweise Referenzzustand bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie bei der Festlegung des Umfangs an Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume auszugehen ist. Kernpunkt der Vorlage ist daher die eindeutige Definition des Begriffs "Ausgangszustand", um die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Der Kanton Graubünden schliesst sich als Mitglied der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) deren Stellungnahme an. Als Ausgangszustand für die Festlegung von Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft soll künftig der Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Konzessionserneuerungsgesuchs (Ist-Zustand) gelten. Die Festlegung des Ausgangszustands als Ist-Zustand hat zur Folge, dass dieser sowohl bei der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts für eine erstmalige Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Prüfungen zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Die dadurch geschaffene Rechtssicherheit dient der Verlässlichkeit und ist für Investitionen in den Ausbau der Stromproduktion aus Wasserkraft in der Schweiz und im Kanton Graubünden von grosser Bedeutung.

- Vernehmlassungsunterlagen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N)
- Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK)

Casa Fiora in Zizers kann erweitert werden
Die Regierung genehmigt die am 23. September 2018 von der Gemeinde Zizers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Mit dieser Genehmigung kann nun das bestehende Wohn- und Pflegeheims "Casa Fiora" erweitert werden. Insbesondere wegen der Schliessung des Altersheims "St. Johannesstift" soll die Anzahl Betten von heute 41 auf 62 erhöht werden. Dafür ist ein Neubau südlich der bestehenden Bauten geplant.

-
©Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel