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2697 Bündnerinnen und Bündner bezogen 2017 Sozialhilfe. Rund zwei Drittel der unterstützten Personen stehen aufgrund ihres Alters, ihrer familiären oder gesundheitlichen Situation, oder ihrer Ausbildung vor grösseren Herausforderungen, ihre Erwerbssituation unmittelbar zu verbessern. Dies geht aus den aktuellsten Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) für den Kanton Graubünden hervor. Gegenüber dem Jahr 2016 sind die Zahlen praktisch unverändert (minus 41 Personen).

Geraten Menschen in der Schweiz in eine finanzielle Notlage, können sie sich an die Sozialhilfe wenden. Sie ist das letzte Auffangnetz und garantiert das Existenzminimum, wenn der eigene Lohn, andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosengelder, Renten oder Stipendien nicht ausreichen, und auch Unterstützung durch Verwandte fehlt. Der Anteil an Personen, die im Kanton Graubünden in dieser Situation waren und durch die Sozialhilfe unterstützt wurden, blieb über die letzten 10 Jahre relativ konstant bei rund 1,2 bis 1,4 Prozent der Bevölkerung. Ebenfalls relativ konstant sind die Bevölkerungsgruppen, die in Notlage geraten: Kinder und Jugendliche, Geschiedene, Ledige, Alleinerziehende und Personen, welche nicht über die notwendige Grundbildung verfügen, sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen.

Graphik 1: Sozialhilfequote Kanton Graubünden, 2008 bis 2017
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  Quelle BFS – Sozialhilfestatistik 2017

Zu jung oder zu alt für den Arbeitsmarkt
Der einfachste Weg aus der Sozialhilfe führt über den Arbeitsmarkt. Wer eine Stelle findet und so einen Lohn verdient, kann innert kürzester Zeit wieder finanziell unabhängig werden. Eine Auswertung zu Personenmerkmalen, die eine erschwerte Arbeitsmarktintegration mit sich bringen, zeigt den Anteil an Personen, die ihre Erwerbssituation nicht unmittelbar verbessern können. Die Zahlen zeigen, die bedeutendste Hürde für die Arbeitsmarktintegration ist das Alter der Sozialhilfebeziehenden. Zwei Gruppen, die aufgrund ihres Alters kaum Aussicht auf eine Stelle haben, machten im Jahr 2017 zusammen 42 Prozent der unterstützten Personen aus. Auf der einen Seite sind dies Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren. Sie sind zu jung, um einer regulären Arbeit nachzugehen und werden meistens mit ihren Eltern durch die Sozialhilfe unterstützt. 2017 waren 28 Prozent der Sozialhilfebeziehenden unter 18 Jahre alt. Auf der anderen Seite stehen Personen, die über 55 Jahre alt sind, bei denen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder eine Erhöhung der Arbeitstätigkeit schwierig ist. 2017 waren 14 Prozent der Sozialhilfebeziehenden über 55 Jahre alt. Während über alle Alterskategorien Bündnerinnen und Bündner durchschnittlich während drei Jahren und drei Monaten Sozialhilfe beziehen, liegt die durchschnittliche Bezugsdauer der Personen der Alterskategorie 0 bis 17 Jahre sowie über 55 Jahre mit 3,5 bis 4 Jahren signifikant höher.

Grafik 2: Sozialhilfequote nach Personen- und Haushaltsmerkmalen, 2017
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Quelle BFS - Sozialhilfestatistik 2017


Familiäre Verpflichtungen, tiefer Ausbildungsgrad und andere Hindernisse für den Arbeitsmarkt

Drei weitere Gruppen sind mit höheren Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt konfrontiert. An erster Stelle stehen Alleinerziehende, die minderjährige Kinder betreuen. Sie können der geforderten Flexibilität des Arbeitsmarktes teilweise nicht rasch genug entsprechen. So können beispielsweise die fehlende, kurzfristige Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen oder Arbeitszeiten ausserhalb der Zeitfenster der Kinderbetreuungsangebote dazu führen, dass sie in der Stellenwahl zusätzlich eingeschränkt sind. Eine zweite Gruppe besteht aus Personen mit einem tiefen Ausbildungsgrad, die also weniger als sieben Jahre Schulzeit absolviert haben. Für diese Personen, welche nicht über die notwendige Grundbildung verfügen, ist es äusserst schwer in den Arbeitsmarkt, der zunehmend hochspezialisierte Fachkräfte verlangt, einzutreten. An dritter Stelle steht eine gemischte Gruppe, welche unter anderem aus gesundheitlichen Gründen geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, bei der aber trotzdem kein Anspruch auf Unterstützung durch die Invaliditätsversicherung besteht (z.B. bei Suchterkrankungen). Zusammen machen diese drei Gruppen im Jahr 2017 21 Prozent der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Graubünden aus. Personen dieser Gruppen sind durchschnittlich gut drei Jahre auf Sozialhilfe angewiesen.

Grafik 3: Anteil von Personen mit erschwerter Arbeitsmarktintegration an den Sozialhilfefällen, 2017
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Quelle BFS - Sozialhilfestatistik 2017
Anmerkung: Es handelt sich um eine mehrstufige Auswertung folgender Variablen und Ausprägungen: 1. Alter "jünger als 18 Jahre" und "älter als 55  ahre", 2. Fallstruktur: "Alleinerziehend", 3. Erwerbsituation: Einschätzung durch die Sozialdienste als "vorübergehend arbeitsunfähig", "dauerinvalid", "keine Chance auf dem Arbeitsmarkt", 4. Ausbildung: "Schulbesuch weniger als 7 Jahre". Mit diesem Vorgehen werden Doppelzählungen ausgeschlossen.


Sozialhilfe als letztes Auffangnetz
Die Zahlen des BFS zeigen, dass im Kanton Graubünden mehrheitlich Personen Sozialhilfe benötigen, bei denen eine langfristige, strukturelle Abhängigkeit besteht. Diese Personen haben wenig Aussicht ihre Erwerbssituation unmittelbar zu verbessern und finanziell unabhängig zu werden. Sie sind auf die Existenzsicherung durch die Sozialhilfe angewiesen.
Die Sozialhilfequote des Kantons Graubünden ist eine der tiefsten der Schweiz. Sie liegt im Jahr 2017 mit 1,4 Prozent der Bevölkerung deutlich unter dem schweizweiten Durchschnittlich von 3,3 Prozent.

Die Schweizerische Sozialhilfestatistik (SHS) ist eine jährliche Datenerhebung, die vom Bundesamt für Statistik durchgeführt wird. Ziel der Statistik ist es, den Bestand und die Struktur der Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie von vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Schweiz zu erfassen.


Auskunftsperson:

- Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. 081 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch
- Marc Dubach, Bundesamt für Statistik, Chef der Sektion Sozialhilfe, Tel. 058 463 65 78, E-Mail marc.dubach@bfs.admin.ch  

Gremium: Sozialamt
Quelle: dt Sozialamt
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