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Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes betreffend Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz. Zudem gibt sie grünes Licht für den Ausbau des Autobahnanschlusses Grono Nord.

Regierung fordert Sistierung der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
Die Regierung nimmt Stellung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) zuhanden des Bundesamts für Kultur. Dieses Bundesinventar ist ein wichtiges Qualitätssicherungsinstrument zum Schutz bedeutender Ortsbilder und Ortsbildteile. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder Schwierigkeiten und gewisse Rechtsunsicherheiten. Die vorgeschlagene Totalrevision trägt dazu bei, die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.
Grundsätzlich begrüsst die Bündner Regierung die Totalrevision der VISOS. Sie fordert jedoch, dass die geplanten Änderungen besser mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung abgestimmt werden. Im vorliegenden Entwurf setzt sich der Bundesrat zu wenig mit den Verdichtungszielen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung auseinander. Es ist unklar, in welchem Verhältnis Verdichtungsanliegen und das Ziel der Erhaltung von Objekten zueinander stehen. Zudem kritisiert die Regierung den Zeitpunkt der Totalrevision. Zurzeit sind zwei parlamentarische Initiativen auf Bundesebene hängig, die Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung haben könnten. Vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung, die Totalrevision der VISOS vorläufig zu sistieren.

Vernehmlassungsunterlagen des Eidgenössischen Departements des Innern

Inkraftsetzung des kantonalen Raumplanungsgesetzes
Die vom Grossen Rat in der Oktobersession 2018 beschlossene Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes wird auf den 1. April 2019 in Kraft gesetzt. Im Zentrum dieser Revision stehen die vom Bundesrecht geforderte Einführung einer Mehrwertabgabe bei Einzonungen sowie Massnahmen zur Siedlungsverdichtung. Als Folge der Gesetzesrevision musste die Regierung auch die kantonale Raumplanungsverordnung anpassen. Es geht dabei hauptsächlich um Verfahrensvorschriften für die Erhebung der Mehrwertabgabe. Mit der Inkraftsetzung der Mehrwertabgaberegelung auf den 1. April 2019 und der bald zu erwartenden Genehmigung des kantonalen Richtplans Siedlung durch den Bundesrat kommt der Kanton Graubünden einem grundsätzlichen Einzonungsmoratorium ab 1. Mai 2019 zuvor.

Autobahnanschluss Grono Nord wird für den Verkehr ausgebaut

Das Projekt für die Korrektion der Italienischen Strasse, Halbanschluss Grono Nord, wird von der Regierung mit einigen Bewilligungen und Auflagen genehmigt. Auf dem Gemeindegebiet von Grono führt die Italienische Strasse parallel zur Nationalstrasse N13 als Haupterschliessung durch das Siedlungsgebiet von Grono. Zurzeit wird der Halbanschluss Grono Nord nur als Unterhaltsanschluss genutzt. Das Bundesamt für Strassen wird diesen Anschluss in Zukunft jedoch für den Verkehr freigeben. Als Voraussetzung für die Freigabe müssen die kommunalen Anschlussstrassen Via Golena und Via Centro Sportivo im Industriegebiet Pascolet, welches sich zwischen der Italienischen Strasse und der Nationalstrasse befindet, baulich angepasst werden. Unter anderem werden die bestehenden Kreuzungen Italienische Strasse/Via Golena und Italienische Strasse/Via Centro Sportivo durch den Kanton umgestaltet und an der Via Centro Sportivo werden durch die Gemeinde Grono neue öffentliche Parkplätze gebaut sowie der Gehweg verlängert. Die Kosten für diese baulichen Anpassungen betragen 839 000 Franken, 566 000 Franken zulasten der Gemeinde Grono und 273 000 Franken zulasten des Kantons.
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©Bundesamt für Landestopografie


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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