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Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues kantonales Geldspielgesetz für die Vernehmlassung frei. Mit diesem neuen Gesetz soll das Bündner Geldspielrecht an die Vorgaben des Bundes angepasst werden.

Auf Bundesebene ist das Geldspielrecht neu in einem einzigen Gesetz normiert. Diese Neuordnung wird von etlichen inhaltlichen Anpassungen begleitet.

Neuerungen im Kanton Graubünden
Diese Änderungen auf Bundesebene bedingen eine Totalrevision des kantonalen Geldspielrechts. Die Anpassung des interkantonalen Geldspielrechts bildet nicht Gegenstand der vorliegenden Vorlage. In einem neuen Geldspielgesetz des Kantons Graubünden sollen die Zulässigkeit, Durchführung sowie Aufsicht von Geldspielen, die kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung des exzessiven Geldspiels und die Besteuerung der Spielbanken geregelt werden, soweit das Bundesrecht kantonale Regelungen zulässt.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Das Gesetz soll gemeinsam mit den neuen interkantonalen Vereinbarungen im Bereich des Geldspielrechts auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert vom 1. April 2019 bis zum 30. Juni 2019. Die Unterlagen dazu sind aufrufbar im Internet unter www.gr.ch > Publikationen > Vernehmlassungen. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. 081 257 25 16) bestellt werden.


Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
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