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Direkt oberhalb der Galerie Viamala 1, rund 100 Meter vor dem Besucherzentrum Viamala-Schlucht, befindet sich ein grösserer, instabiler Felsüberhang. Das Tiefbauamt trägt diese absturzgefährdete Felsmasse nun mittels einer kontrollierten Sprengung ab. Damit verhindert es den drohenden Absturz und gewährleistet die Arbeitssicherheit der nachfolgenden Instandsetzungsarbeiten.

Das Tiefbauamt setzt in den kommenden vier Jahren den Strassenabschnitt Viamala der Italienischen Strasse etappenweise instand. Die diesjährige Etappe beinhaltet die Instandsetzung der Galerie Viamala 1 und der historischen Wildenerbrücke sowie den Rückbau der Holzgalerie, die im Jahre 1996 als temporäres Bauwerk für die Umleitung des Nationalstrassenverkehrs erstellt wurde.

Massnahmenkonzept
Während den Felsräumungs- und Sicherungsarbeiten im Spätherbst 2018 ist neben lokalen Felsinstabilitäten auch ein grösserer, instabiler Felsüberhang festgestellt worden, der sich nur wenige Meter über der bestehenden Betongalerie Viamala 1 befindet. Die danach durchgeführten geologischen und geotechnischen Abklärungen ergaben, dass von einem Teil- oder Gesamtabbruch in den nächsten Jahrzehnten auszugehen ist. Dabei muss mit einer starken Beschädigung oder einer Zerstörung der Galerie Viamala 1 gerechnet werden. Demzufolge muss das Tiefbauamt bereits vor der Instandsetzung der Galerie Viamala 1 Massnahmen ergreifen. Das durchgeführte Massnahmenkonzept ergab, dass nur mit einer umgehenden Sicherheitssprengung der drohende Absturz auf die Galerie verhindert und gleichzeitig die Arbeitssicherheit der nachfolgenden Instandsetzungsarbeiten gewährleistet werden kann. Der absturzgefährdete Felsüberhang von circa 600 Kubikmetern wird mittels einer kontrollierten Sprengung abgetragen.

Ablauf der Sprengung
Die Vorbereitungsarbeiten für die Sicherheitssprengung begannen nach Ostern. Die Sprengung wurde auf den Mittwoch, 5. Juni 2019, vormittags angesetzt. Da aufgrund der schwierigen Topografie Verzögerungen auftreten können, wurde als Ersatzdatum der Mittwoch, 12. Juni 2019 zu derselben Tageszeit festgelegt. Die Sprengung erfolgt in Absprache mit den zuständigen Ämtern.

Sicherheitsaspekte
Aufgrund des gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsabstands ist die Sprengung nicht direkt einsehbar. Die beauftragte Unternehmung wird die Sprengung digital festhalten. Diese Aufnahmen werden - unter der Voraussetzung des Gelingens - den Medien via FTP-Server der Standeskanzlei (Passwort erforderlich) zur Verfügung gestellt.

Beilage:
Broschüre Tiefbauamt-Info Viamala


Auskunftspersonen:
- Reto Knuchel, Kantonsingenieur, Tiefbauamt Graubünden, Tel. 081 257 37 01, E-Mail Reto.Knuchel@tba.gr.ch
- Josef Kurath, Projektleiter Bauwerkserhaltung, Kunstbauten, Tiefbauamt Graubünden, Tel. 081 257 37 41, E-Mail Josef.Kurath@tba.gr.ch


Gremium: Tiefbauamt
Quelle: dt Standeskanzlei
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