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Die Regierung gibt grünes Licht für den ersten regionalen Naturpark in der italienischen Schweiz. Zudem erhöht sie den Grundbedarf für den Lebensunterhalt zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Personen.

Erster regionaler Naturpark in der italienischen Schweiz

Die Regierung genehmigt die von der Region Moesa am 13. März 2019 beschlossene Anpassung des regionalen Richtplans "Regionaler Naturpark Parco Val Calanca" und nimmt gleichzeitig eine entsprechende Anpassung des kantonalen Richtplans vor. Anlass dieser Richtplanungen ist der erste regionale Naturpark der italienischen Schweiz. Dieser soll im Calancatal auf dem Gemeindegebiet von Buseno, Calanca, Rossa und teilweise Mesocco (oberster Bereich des Calancatals) entstehen. Der regionale Naturpark bietet den beteiligten Gemeinden und deren Bevölkerung die Chance, die weitgehend intakte Natur, die wertvolle Landschaft sowie das reiche kulturelle Erbe zu erhalten und damit gleichzeitig eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung innerhalb dieses Gebiets anzustossen. Diese Richtplananpassungen ermöglichen nun die nächsten Schritte für die Errichtung des regionalen Naturparks "Parco Val Calanca". Die Errichtungsphase soll von 2020 bis 2023 dauern.

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©Bundesamt für Landestopografie

Regierung erhöht Grundbedarf für den Lebensunterhalt
Die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger wird von der Regierung genehmigt. Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Gemäss den Sozialhilfe-Richtlinien muss bei einem solchen Teuerungsausgleich auch der Grundbedarf der Sozialhilfebeträge angepasst werden. Einzelpersonen erhalten neu 11 Franken mehr pro Monat, womit sich der Grundbedarf für den Lebensunterhalt von 986 auf 997 Franken erhöht. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat den Kantonen empfohlen, diese Anpassung mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020 umzusetzen. Die Übergangsfrist wurde aus Rücksicht auf die kantonalen Budgetprozesse bestimmt.

Zwei Millionen für die Revitalisierung des Dischmabachs in Davos
Die Regierung sichert der Gemeinde Davos für das Revitalisierungsprojekt Dischmabach "Uf den Chaiseren" einen Beitrag von maximal rund 2,1 Millionen Franken zu. Das Projekt ist das erste grössere Flussrevitalisierungsprojekt in der Landschaft Davos und soll auch als Referenzobjekt für weitere Revitalisierungsvorhaben auf dem Gemeindegebiet dienen. Der Dischmabachlauf wird in einem begradigten und stark verbauten Abschnitt auf einer Länge von rund 650 Metern revitalisiert. Der neue Bachlauf wird 7 bis 11 Meter breit. Die drei bestehenden Brückenübergänge werden ersetzt, so dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, sowie die Wanderweg- und Loipenübergänge weiterhin gewährleistet sind.

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links: heute – rechts: geplant
©Peter Rey (Hydra AG, Konstanz) und Pio Pitsch (ecowert, Müstair)

Sammelprojekt für Schutzbauten bewilligt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandsetzung Schutzbauten 2019" von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. Das Ziel des Projekts ist, bestehende Schutzbauten gegen Naturgefahren unter Beibehaltung des ursprünglichen Ausbaustandards zu erhalten und die Wirkung dieser Anlagen zu verbessern. Gegenstand des Sammelprojekts bilden 41 Instandsetzungsobjekte. Die Gesamtkosten betragen rund 5,4 Millionen Franken, davon übernimmt der Kanton maximal 4,16 Millionen Franken.

Liste der Schutzbauten-Projekte 2019

Viehabsatz wird weiter gefördert
Das Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2018 bis 2021 des Bundes überlässt die Tierhaltung weiterhin stärker den Gesetzmässigkeiten des freien Marktes, da die tierbezogenen Direktzahlungen grösstenteils weggefallen sind. Die Tierhaltung wurde dadurch vermehrt unter Druck gesetzt. Erschwerend hinzu kommt die Trockenheit des vergangenen Sommers und die damit verbundenen teils grossen Einbussen bei den Futtererträgen, welche direkte Auswirkungen auf den Viehhandel hatten. Die Förderung des Viehabsatzes und der Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh in Graubünden wird jährlich von der Regierung auf Antrag der graubündenVIEH AG beschlossen. Darin werden verschiedene umfangreiche Massnahmen festgelegt und Beiträge für Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen und weitere Erleichterungen für die Landwirtinnen und Landwirte zugesichert.
Für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Schlachtviehmärkte erhält die graubündenVIEH AG für Rindvieh einen Beitrag von 40 Franken pro Tier und bei Schafen und Ziegen einen Beitrag von je fünf Franken. Für den Betrieb einer professionellen Marketingstruktur und für Werbeaktivitäten wird ihr pauschal ein Beitrag von 106 000 Franken bezahlt. Daneben werden Beiträge zur Förderung des Schaf- und Ziegenabsatzes von maximal 92 000 Franken sowie maximal 72 000 Franken für den Transport- und Vorführservice zur Verfügung gestellt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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