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Die Regierung nimmt Stellung zum geplanten Systemwechsel des Bundes bei der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem genehmigt sie zwei Strassenbauprojekte.

Regierung stellt sich gegen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Die Regierung nimmt Stellung zum geplanten Systemwechsel des Bundes bei der Wohneigentumsbesteuerung. Für selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz soll die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgegeben werden, womit auch die zugehörigen Abzüge (Kosten des Liegenschaftenunterhalts und teilweise die Schuldzinsen) entfallen. Für die selbstgenutzten Zweitliegenschaften bleibt die heutige Eigenmietwertbesteuerung unverändert bestehen.
Die Bündner Regierung beurteilt die heutige Eigenmietbesteuerung mit Abzug der Unterhaltskosten und der Schuldzinsen als sachgerecht und gut. Diese könnte nur durch ein System abgelöst werden, welches die Gleichbehandlung von Eigentümer und Mieter berücksichtigt und das Steueraufkommen der Kantone und Gemeinden mit einem hohen Anteil von Zweitwohnungen sichert. Nach Auffassung der Regierung erfüllt der vorgeschlagene Systemwechsel diese Voraussetzungen nicht, weil für den Abzug der Schuldzinsen keine sachgerechte Lösung gefunden wurde. Der Vorschlag des Bundes würde dazu führen, dass die Schuldzinsen auf der Liegenschaft am Wohnsitz neu vom Eigenmietwert auf der Zweitliegenschaft in Abzug gebracht würden, was zu erheblichen Steuerausfällen in Kanton und Gemeinden führen würde. Die Bündner Regierung erwartet deshalb einen Verzicht auf den Systemwechsel oder eine erneute Anhörung zu einem verbesserten Lösungsvorschlag.

Vernehmlassungen der Parlamentarischen Kommissionen

Künstliche Lawinenauslösung in Zernez ohne Helikopter
Die Engadinerstrasse ist auf dem Abschnitt zwischen Brail und Zernez durch insgesamt 11 Lawinenzüge gefährdet. Davon weisen die beiden Lawinenzüge Tantervals Dadaint und Tantervals Dadoura gemäss Untersuchungen des WSL-Instituts für Schnee und Lawinenforschung (SLF) die meisten Strassenverschüttungen auf. Die Strasse wird mittels künstlicher Lawinenauslösung gesichert. Dabei wurden bisher Lawinen in den Anrissgebieten durch Abwurf von Sprengladungen aus dem Helikopter ausgelöst. Die Sprengung mittels Helikopter weist allerdings einige Nachteile auf.
Aus diesem Grund genehmigt die Regierung das Projekt "Künstliche Lawinenauslösung Tantervals" des Tiefbauamts. Damit können künftig Lawinen mit ortsfesten Anlagen über der Schneedecke ausgelöst werden. Als Projektabschluss ist das Jahr 2020 vorgesehen. Die Kosten werden mit 750 000 Franken veranschlagt.

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Wichtige Waldstrasse im Calancatal wird ausgebaut

Die Regierung genehmigt das Projekt "Potenziamento strada forestale Nadro – Castaneda" der Gemeinde Castaneda. Mit diesem Projekt soll ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Waldstrasse zwischen Nadro nach Castaneda ausgebaut werden. Die Strasse ist auf Teilstrecken bereits in den 1830er Jahren entstanden und diente als einzige Zufahrt ins Calancatal. Heute ist die Strasse für den allgemeinen Verkehr gesperrt und wird als Waldstrasse benutzt. Sie hat eine grosse Bedeutung für die Schutzwaldpflege, für den Unterhalt eines Steinschlagschutzdammes und der Bachverbauungen im Ria di Mort sowie für die Waldbrandprävention. Zudem dient sie im Falle einer Sperrung der Kantonsstrasse ins Calancatal als Umfahrungsmöglichkeit. Die Regierung spricht für dieses Projekt einen Kantonsbeitrag von 1,3 Millionen Franken.

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Umfangreiche Korrektion der Tschiertschenstrasse
Für die Korrektur der Tschiertschenstrasse zwischen Usser Prada und der Grossagentobelbrücke genehmigt die Regierung ein Strassenbauprojekt. Die Kosten für die Instandstellung belaufen sich auf rund 4,9 Millionen Franken. Die Brücke am Ende des Projektabschnitts ist in einem guten Zustand und bleibt bestehen. Die Strasse wird hingegen umfangreich saniert und auf eine Fahrbahnbreite von 5,8 Meter ausgebaut. Mit dem gewählten Ausbaustandard wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Verbindungsstrasse erhöht und der Verkehrsablauf verbessert.

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©Bundesamt für Landestopografie

Zwei Gesetze in Kraft gesetzt
Die Regierung hat folgende Inkraftsetzungen beschlossen:
- Das Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz) wird per 1. August 2019 in Kraft gesetzt. Zudem erlässt die Regierung die dazugehörigen Verordnungen über Beitragszahlungen und Gebühren sowie über die Wohnheime im Mittelschulwesen. Mit dem totalrevidierten Mittelschulgesetz wird die Grundlage geschaffen, den Bündner Jugendlichen weiterhin eine dezentrale Ausbildung an einer Mittelschule zu ermöglichen. Der Kanton soll frühzeitig intervenieren können, falls beispielsweise eine private Mittelschule ihren Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr weiterführen kann. Im Weiteren wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Kanton für Bündner Schülerinnen und Schüler, welche im Wohnheim einer privaten Mittelschule untergebracht sind, einen Pauschalbeitrag ausrichten kann.
- Die Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern wird auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Mit der vorliegenden Teilrevision werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern von Kanton und Gemeinden vereinheitlicht, indem der Kanton von der Nachlasssteuer zur Erbanfallsteuer wechselt. Als Folge dieser Änderung müssen die Gemeinden ihre kommunalen Steuergesetze anpassen, weshalb die Teilrevision erst auf das Jahr 2021 in Kraft gesetzt wird.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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