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Die Regierung nimmt Stellung zu geplanten Überbrückungsleistungen des Bundes für ältere Arbeitslose und zu einem vorgesehenen nationalen Leitungskataster. Zudem genehmigt sie einen Systemwechsel in der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten.

Regierung begrüsst im Grundsatz Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Die Regierung nimmt Stellung zum geplanten Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Mit der Gesetzesvorlage will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung (ÜL) eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken.
Die Regierung beurteilt die Vorlage ebenso wie die Konferenzen der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) sowie der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) grundsätzlich positiv. Sie hält es aber für wichtig, dass mit der ÜL keine Fehlanreize geschaffen werden. Die Arbeitsmotivation muss trotz ÜL erhalten bleiben. Die ÜL darf nicht dazu führen, dass sich der Fachkräftemangel noch verstärkt. Weiter weist sie darauf hin, dass die Invalidenversicherung (IV) bei Leistungsgesuchen von Personen im Alter von über 60 Jahren dazu verpflichtet ist, auch diesen Personen Eingliederungsmassnahmen zu gewähren oder die Ausrichtung einer Rente in Erwägung zu ziehen, nachdem zumutbare Eingliederungsmassnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Bei der ÜL soll aber explizit nicht mehr verlangt werden können, dass sich die betroffenen Personen für Arbeitsstellen bemühen. Damit steht die ÜL in Widerspruch zu den Bemühungen der IV, Eingliederungschancen und zumutbare Tätigkeiten abzuklären und allenfalls auch entsprechend konsequent zu entscheiden. Demnach verlangt die Regierung, dass dieser Widerspruch geklärt und die Vorlage so angepasst wird, dass die Wiedereingliederung explizit als prioritär bezeichnet wird und damit die Grundsätze der IV nicht relativiert werden.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements des Innern EDI

Regierung lehnt einen nationalen Leitungskataster ab

Die Regierung nimmt Stellung zum Bericht "Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz" des Bundes. Einen nationalen Leitungskataster lehnt die Bündner Regierung entschieden ab.
Der Leitungskataster ist ein wichtiges Koordinationsinstrument für Orientierungs- und Planungsaufgaben im öffentlichen Raum. Der Kanton Graubünden hat deshalb einen Zusammenzug der Leitungskatasterdaten auf kantonaler Ebene bereits aufgegleist und im Mai 2016 eine entsprechende Verordnung erlassen. Seitdem wird der Aufbau des entsprechenden kantonalen Katasters umgesetzt. Ein nationaler Kataster brächte erhebliche Nachteile mit sich. Auch bei einer sehr guten Koordination unter den Beteiligten würden die Kantone, aber auch die Gemeinden und Werkbetreiber, gezwungen sein, Anpassungen an ihren Systemen vorzunehmen. Für den Kanton Graubünden mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen Infrastruktur und Finanzkraft sind diese Anpassungen nur schwer zu tragen. Die im Bericht erwähnten Kosten von wenigen Tausend Franken pro beteiligte Stelle sind gemäss Erfahrung als unterste Limite zu betrachten. Je nach gewählter Lösung sind aufwendige Änderungen in den Daten vorzunehmen, was ein Mehrfaches der Kosten zur Folge hätte. Je nach Auslegung des Berichts hätten die Beteiligten diese Kosten zur Hälfte oder zu hundert Prozent selbst zu tragen. Dies steht in keinem Verhältnis zum nicht vorhandenen Mehrnutzen gegenüber dem bestehenden kantonalen Kataster.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Systemwechsel in der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Polizeiverordnung. Die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten dauert neu in der ganzen Schweiz zwei Jahre. Das erste Jahr der Ausbildung findet an einem der sechs regionalen Ausbildungszentren statt; für die Kantonspolizei Graubünden sind dies die Polizeischule Ostschweiz in Amriswil oder die Polizeischule in Giubiasco. Das erste Jahr endet mit der Absolvierung der Prüfung der Einsatzfähigkeit. Diese schweizweit einheitliche Prüfung entspricht im Grundsatz der heutigen Berufsprüfung im einjährigen System. Neu ist insbesondere, dass sich die Absolventinnen und Absolventen in einem mündlichen Prüfungsteil auch über Werte, Normen und Einstellungen auszuweisen haben. Im zweiten Jahr wenden die angehenden Polizistinnen und Polizisten das Gelernte in den jeweiligen Korps praktisch an und schliessen die Ausbildung mit der eidgenössischen Berufsprüfung ab. Die verlängerte Ausbildung startet per 1. Oktober 2019. Die erste Prüfung der Einsatzfähigkeit wird entsprechend im Herbst 2020 und die erste neue Berufsprüfung im Herbst 2021 durchgeführt werden. Durch diesen Systemwechsel in der Ausbildung, einigen neuen Anforderungen in der Rekrutierung sowie der Einführung der neuen Uniform müssen einige Artikel in der Polizeiverordnung angepasst werden.

Brücke in Sedrun wird saniert
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Instandsetzung der Oberalpstrasse im Abschnitt der Brücke Val Drun in Sedrun. Der bestehende Natursteinbogen stammt aus der Zeit des Baus der Oberalppassstrasse in den Jahren 1863/64. Aufgrund des schadhaften Zustands wie auch der ungenügenden Tragsicherheit muss die Brücke Val Drun instandgesetzt werden.
Das Projekt umfasst unter anderem den Ersatz des Fahrbahn- und Gehwegbelags sowie die Sanierung der Fahrbahnplatte. Zudem wird der Beton und das Bruchsteinmauerwerk instandgesetzt. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 1,9 Millionen Franken.

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Regierung legt Beitragssatz für familienergänzende Kinderbetreuungsangebote fest
Kindern im Vorschulalter stehen je nach individuellen Bedürfnissen die Betreuungsformen Kinderkrippe, Tageselternverein sowie private Tageseltern zur Verfügung. Diese Betreuungsstrukturen finanzieren sich über Elternbeiträge, Spenden und den Beiträgen des Kantons und der Gemeinden. Die Regierung legt jedes Jahr die Normkosten und den Beitragssatz des Kantons für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung fest.
Die Berechnung der Normkosten 2020 ergab einen unveränderten durchschnittlichen Normkostensatz von 9,05 Franken pro Betreuungsstunde und Kind. Per 2021 plant die Regierung gemäss der Antwort zum Auftrag Hardegger betreffend Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden eine Erhöhung der Normkosten. Der Beitragssatz liegt für neue Angebote während der ersten drei Jahre bei 25 Prozent der Normkosten. Für alle übrigen Angebote beläuft er sich auf 20 Prozent. Daraus ergibt sich eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2020 von insgesamt rund 3,45 Millionen Franken. Die Gemeinden unterstützen die Angebote mit dem gleichen Betrag. Die Bedarfsplanung 2020 der Gemeinden geht von rund 719 Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung aus.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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