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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. "Fördern statt Fordern", "Anpassung an den Stand der Technik" und Schaffung einer "Bündner Lösung" bilden die Leitlinien der Teilrevision. Mit einer schlank gehaltenen Gesetzesrevision beabsichtigt die Regierung, den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Sie will damit zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes beitragen und das klimapolitische Netto-Null-Ziel des Bundesrats unterstützen.

Mit der Teilrevision des Energiegesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich den veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Sie stellt insbesondere die Anpassung der Vorschriften an den Stand der Technik sicher.

Anpassung an den Stand der Technik
Die Anpassung an den Stand der Technik kann im Gebäudebereich sowohl über haustechnische Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses als auch über Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Damit wird ein energie- wie auch ein bedeutender klimapolitischer Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudebereichs geleistet. Bei Neubauten dienen die an den Stand der Technik angepassten Werte ausserdem dem eigenen Interesse der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Sie erlangen dadurch Gewähr, dass ihr Gebäude auch seine wirtschaftliche Werthaltigkeit auf die längere Frist erhalten kann.

Die Wohnbauten beanspruchen rund zwei Drittel der Energiebezugsflächen im Gebäudebereich und können zur Erreichung des Netto-Null-Ziels des Bundesrats in der CO2-Bilanz daher massgeblich beitragen. Bei bestehenden Gebäuden mit Wohnnutzung trägt die Anpassung an den Stand der Technik insbesondere dem Umstand Rechnung, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einige Alternativen zu einer fossilen Heizung haben, wenn sie diese ersetzen müssen. Beim Ersatz der Heizung in bestehenden schon älteren und gleichzeitig energetisch ungünstigen Bauten soll diese daher so ausgerüstet werden, dass mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Erfahrungen in anderen Kantonen mit vergleichbarer Zielvorgabe zeigen, dass sich die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in einem solchen Fall mehrheitlich für ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien entscheiden und die langjährig günstigeren Betriebskosten für das Heizen dabei mit einbeziehen.

"Fördern statt fordern" mit einer Bündner Lösung

Die Grundsätze "Fördern statt Fordern" sowie die Schaffung einer "Bündner Lösung" widerspiegeln sich am Deutlichsten in der Bestimmung zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Produktion von mehr Winterstrom. Die Teilrevision des Energiegesetzes schafft die Grundlage für ein Förderprogramm zur Produktion von Winterstrom an Bauten und Infrastrukturanlagen und verzichtet in Abweichung von den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) darauf, bei Neubauten eine Anlage zur Eigenstromerzeugung vorzuschreiben. Es sollen damit gezielt jene PV-Anlagen gefördert werden, welche schwergewichtig Winterstrom produzieren und so dazu beitragen, die Versorgungslücke im Winter aufzufangen. Auf diese Weise kann dem Stromimport, welcher üblicherweise aus Kohle- und Atomstrom besteht und in der Regel eine schlechte CO2-Bilanz aufweist, entgegengewirkt werden.

Beitrag des Kantons an die Klima- und Energiepolitik des Bundes

Die Regierung ist überzeugt, dass diese Massnahmen notwendig sind, um sowohl die kantonalen als auch die internationalen klimapolitischen Vorgaben erreichen und die Energiestrategie 2050 des Bundes und das klimapolitische Netto-Null-Ziel per 2050 des Bundesrates unterstützen zu können.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Februarsession 2020 beraten.


Beilage:

Botschaft


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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