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Ab Anfang Februar 2020 werden im Kanton Graubünden gestaffelt die neuen Ausländerausweise im Kreditkartenformat eingeführt. Ab Sommer 2021 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.

Im Kanton Graubünden werden ab Februar 2020 die Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) im neuen Kreditkartenformat ausgestellt. Die Umstellung für sämtliche übrigen Bewilligungskategorien erfolgt bis spätestens Sommer 2021. Für die Ausstellung der neuen Ausweise müssen die Antragsteller aus den EU-/EFTA-Staaten in einem der beiden Ausweiszentren des Kantons Graubünden in Chur oder Zernez das Foto und die Unterschrift digital erfassen lassen. Dieses Foto und die Unterschrift sind fünf Jahre gültig.

Sämtliche bisher ausgestellten Ausländerausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Ein neuer Ausweis wird im Rahmen der erstmaligen Erteilung, der Ausweisverlängerung sowie im Falle einer ausweisrelevanten Änderung oder eines Verlustes erstellt.

Gesuche weiterhin bei der Gemeinde einreichen
Die Gesuche werden weiterhin über die Einwohnerkontrolle der Gemeinden eingereicht. Neu muss dem Gesuch allerdings kein Passfoto mehr beigelegt werden. Gesuchstellende erhalten vom Amt für Migration und Zivilrecht eine Aufforderung zur Terminvereinbarung bei einem Ausweiszentrum, sobald die nachgesuchte Bewilligung erteilt werden kann. Vor Erhalt dieser Aufforderung kann noch kein Foto und keine Unterschrift erfasst werden. Die Ausweise werden wie bis anhin vom Hersteller über die Gemeinde zugestellt.

Die Bewilligungsgebühren für EU-/EFTA-Bürger bleiben grundsätzlich bei den bisherigen 65 Franken pro Ausweis. Hinzu kommen 5 Franken Versandgebühren. Bei den Niederlassungsbewilligungen werden zusätzlich 15 Franken für die Erfassung des Fotos und der Unterschrift sowie 10 Franken für den Ausweis im Kreditkartenformat verlangt.

Weiter Informationen sind auf der Homepage des Bundes ersichtlich.


Auskunftsperson:
Markus Haltiner, Amtsleiter-Stv., Amt für Migration und Zivilrecht, Tel. 081 257 25 22, E-Mail Markus.Haltiner@afm.gr.ch


Gremium: Amt für Migration und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Migration und Zivilrecht
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