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Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG) vorberaten. Sie ist mit zehn zu einer Stimme auf die Vorlage eingetreten und schlägt dem Grossen Rat zwei wesentliche Ergänzungen zum Botschaftsentwurf vor.

Die KUVE hat sich intensiv mit der Teilrevision des BEG befasst. An den insgesamt drei Sitzungen unter dem Vorsitz von Grossrat Emil Müller haben auch Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, und Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung teilgenommen. Ziel der Vorlage ist das zentrale Element der Klimadiskussion, nämlich die Reduktion des Verbrauchs von fossilen Brenn- und Treibstoffen und somit die Reduktion des CO2-Ausstosses durch Einsatz von erneuerbaren Energien und Massnahmen zur Senkung des Energiebedarfs. Mit der Teilrevision des BEG sollen die gesetzlichen Grundlagen hierfür im Gebäudebereich an die veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Eigenstromerzeugung für Neubauten und Steuerabzug
Die Kommission unterstützt den von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf. Damit soll eine massvolle Verschärfung der energetischen Bauvorschriften für Neubauten vollzogen werden und beim Wärmeerzeugerersatz in bestehenden Bauten künftig der Einsatz von erneuerbaren Energien oder Energieeffizienzmassnahmen erreicht werden. Die Kommission hat sich ausserdem einstimmig für zwei weitergehende Ergänzungsvorschläge zuhanden des Grossen Rats entschieden. Zum einen ist dies die Pflicht zur Eigenstromerzeugung für Neubauten, wie sie auch die Regierung im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen hatte. Das bedeutet, dass Neubauten einen Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugen müssen. Ausnahmen sind vorgesehen für Gebäude an Standorten mit wenig Sonneneinstrahlung oder Minergiebauten. Zum anderen soll ein Steuerabzug für Investitionen, die dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienen, eingeführt werden. Damit empfiehlt die Kommission dem Parlament eine Regelung, wie sie beim Bund und in zahlreichen anderen Kantonen bereits eingeführt ist.

Zahlreiche Minderheitsanträge gestellt
Eine Kommissionsminderheit stellt darüber hinaus noch weitere Anträge, welche in ihrer Wirkung über den Gesetzesentwurf hinausgehen: Unter anderem sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein Energiekonzept zu erstellen, elektrische Widerstandsheizungen und elektrische zentrale Wassererwärmer sollen bis Ende 2035 ersetzt werden und beim Ersatz von Wärmeerzeugern sollen mindestens 20 anstatt 10 Prozent des massgebenden Energiebedarfs eingespart werden müssen. Des Weiteren beantragt die Minderheit der Kommission Beiträge für Ladesysteme für Elektrofahrzeuge und ein Obligatorium für Gebäudeenergienachweise bis 2030.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Februarsession 2020 behandeln.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Emil Müller, Tel. 078 740 29 33


Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
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