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Der Bundesrat hat heute Vormittag im Rahmen seiner Kompetenz im Epidemiengesetz eine Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Der Kanton Graubünden passt seine bereits getroffenen Massnahmen entsprechend an.

Die gestern erlassenen Massnahmen des Kantons Graubünden für die Regionen Maloja, Bernina, Engiadina Bassa/Val Müstair und Moesa werden auf den gesamten Kanton ausgedehnt. Ferner werden die kantonalen Massnahmen insofern an die Verordnung des Bundesrates angepasst, dass diese explizit auch für private Veranstaltungen gelten werden. Eine Klärung der Verfügung findet dahingehend statt, dass öffentliche und private Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt sind. Darüber hinaus wird die Anordnung bezüglich der Dauer an diese des Bundesrates bis zum 15. März 2020 angeglichen.

Das heisst konkret, folgende Massnahmen gelten vorerst bis am 15. März 2020:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden sind verboten und sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt;
  • Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung sind auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt;
  • Öffentliche und private Veranstaltung mit unter 1000 Teilnehmenden ohne überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung: Die Veranstalter sind verpflichtet mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung bezüglich der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen.

Der Kontakt für die Veranstalter läuft über das Kontaktformular auf der Website www.gr.ch/coronavirus, es sind folgende Angaben zu machen:

  • Veranstalter
  • Durchführungsdatum, Zeit und Ort
  • Art und Ablauf der Veranstaltung
  • Erwartete Anzahl Teilnehmende (insbesondere Aufteilung Teilnehmende und Zuschauende, sofern anwendbar)
  • Möglichkeit der Nachverfolgung der Teilnehmenden sowie Option der Kontaktaufnahme zu diesen
  • Vorgesehene Massnahmen zur Verhinderung der Übertragungskette

Auf der Webseite www.gr.ch/coronavirus werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.



Beilagen:
Kantonale Verfügung

Medienmitteilung Bund
Bundesrätliche Verordnung Veranstaltungen
Factsheet besondere Lage


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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