Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Der Kanton Graubünden und die Stadt Chur präzisieren ihre Regelungen über Veranstaltungsverbote. Hintergrund sind die neuen Bestimmungen, welche der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern und der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren beschlossen haben. Die Grenze für kritische Veranstaltungen liegt neu bei 150 Personen und wird zusätzlich abgestuft. Aktuell sind 11 Personen im Kanton am Coronavirus erkrankt. Zusätzlich zu den Dienststellen des Kantons sind der Kantonale Führungsstab und der Zivilschutz im Einsatz. Sie unterstützen die ordentlichen Dienste. Ab Montag wird zudem eine neue Kommunikationsdrehscheibe eingerichtet.

Aktuelle Lage: Elf erkrankte Personen
Aktuell liegen Bestätigungen für elf am Coronavirus erkrankte Personen im Kanton Graubünden vor. Bei den Personen handelt es sich um Kinder, Frauen und Männer, die sich im Oberengadin aufhalten. Sie sind aufgrund der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Isolierung von betroffenen Personen hospitalisiert. Insgesamt wurden bisher 210 Personen getestet, 8 Ergebnisse sind noch ausstehend. (Stand heute Morgen).

Koordinierte Regelungen für Veranstaltungen
Schweizweit hat man bisher Personen, die Kontakte zu Infizierten hatten, identifiziert und unter Quarantäne gestellt. Aufgrund der zunehmenden Zahlen werden Identifikation und Nachverfolgung schwieriger. Die Strategie wechselt nun dahin, grosse Menschenansammlungen und enge Kontakte noch stärker zu vermeiden. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern und der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben gestern Abend deshalb die Regelungen über Veranstaltungsverbote präzisiert mit dem Ziel, diese zu vereinheitlichen.

Auswirkungen Graubünden: Kanton passt Handhabung von Veranstaltungen an und schützt verstärkt Risikogruppen
Der Kanton Graubünden passt seine Handhabung von Veranstaltungen deshalb an die neue Praxis an.
  • Weiterhin verboten sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen;
  • Grundsätzlich erlaubt sind Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden
    • in geschlossenen Räumen mit maximal 150 frei zirkulierenden Personen;
    • in geschlossenen Räumen, wenn pro anwesender Person jederzeit mehr als 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen;
    • wenn in geschlossen Räumen mit Bestuhlung nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig anwesend sind;
    • wenn bei Veranstaltungen im Freien nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.
  • Für alle übrigen Veranstaltungen braucht es weiterhin eine gemeinsame Risikoabwägung mit dem Kanton.
Die allgemeinen Hygiene- und Kontaktmassnahmen müssen bei allen Veranstaltungen eingehalten werden.

Die kantonale Kontaktstelle für Veranstaltungsgesuche prüft derzeit alle bereits eingegangenen Gesuche für die Zeit ab dem 6. März 2020 daraufhin, ob sie unter den neuen Bedingungen bewilligt werden können. Die Veranstalter werden zeitnah informiert, wenn sich die Beurteilung geändert hat.

An der Medienkonferenz von heute haben Gesundheitsamt und Kantonsärztin zudem darauf hingewiesen, dass es nun verstärkt darum gehe, Risikogruppen zu schützen. Dazu gehören:
  • Personen ab 65 Jahren
  • Personen, welche insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:
    • Bluthochdruck
    • Diabetes
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Chronische Atemwegserkrankungen
    • Krebs
    • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
Weiter hat das Gesundheitsamt betont, dass die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen sind. Insbesondere am Arbeitsplatz sind Angehörige von Risikogruppen zu schützen.

Handhabung im Kanton: Führungsstab unterstützt Gesundheitsamt
Im Kanton Graubünden liegt die Führung nach wie vor beim Gesundheitsamt. Es wird unterstützt von Teilen des kantonalen Führungsstabs. Dieser steht in engem Kontakt und regelmässigem Austausch mit dem Bund, der Armee, den umliegenden Kantonen und den Gemeinden.

Aktuell bereiten sich zudem die Dienststellen darauf vor, ihren Betrieb auch beim Ausfall von Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten. Angehörige des Zivilschutzes unterstützen das Kantonsspital Graubünden und bereiten einen Einsatz im Spital Oberengadin vor. Sie organisieren zudem die Verteilung der verfügbaren Schutzmasken und von weiterem Material. Geprüft wird derzeit die teilweise Inbetriebnahme von sanitätsdienstlichen Anlagen. Sie sollen die Spitäler bei Bedarf entlasten.

Schulen bleiben normal offen
Die Vertreter des Kantons betonten, dass die Schulen normal geöffnet bleiben. Der Kanton will damit unter anderem verhindern, dass sich die Grosseltern als mögliche Angehörige einer Risikogruppe um die Kinder kümmern müssen.

Neue Kommunikationsdrehscheibe ab Montag im Einsatz
Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen von Medien, Gemeinden und Schulen richtet der Kanton ab Montag eine zentrale Kommunikationsdrehscheibe ein. Sie nimmt die Anfragen entgegen und sorgt für eine rasche Bearbeitung. Zudem wird sie neu in regelmässigen Abständen über die aktuelle Lage und Themen informieren, welche Bevölkerung und Unternehmen im Kanton im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschäftigen.

Informationen für die Bevölkerung

Für weitere Informationen zuhanden der Bevölkerung verweist der Kanton Graubünden auf die folgende Webseite: www.gr.ch/coronavirus

Für allgemeine telefonische Anfragen steht der deutschsprachigen Bevölkerung die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit zur Verfügung:
Telefon: +41 58 463 00 00 (täglich 24 Stunden)

Auskünfte an die Bevölkerung in italienischer Sprache erteilt die Hotline des Kantons Tessin:
Telefon: 0800 144 144 (täglich von 7 bis 22 Uhr)


Beilagen:
Kriterien bezüglich Vollzug Veranstaltungsverbot Bund
Verordnung Kanton Graubünden
Entscheidungshilfe Veranstaltungen

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

Neuer Artikel