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Die Bündner Behörden haben vom Dekret Kenntnis genommen, das die Regierung Italiens in der Nacht auf heute erlassen hat. Die zuständigen Gremien des Teilstabs des Kantonalen Führungsstabs und das Gesundheitsamt Graubünden sind in engem Kontakt mit dem Bund, der Rhätischen Bahn RhB, dem Kanton Tessin und dem Grenzwachtkorps, um allfällige Auswirkungen auf Graubünden und die Grenzregionen zu klären. Aktuell ist der Waren- und Personenverkehr, insbesondere für Grenzgänger, nicht eingeschränkt.
Der Lead für die Koordination der Massnahmen Corona zwischen der Schweiz und Italien obliegt dem Bundesamt für Gesundheit BAG.

Die Situation in Norditalien und allfällig erforderliche Massnahmen für Graubünden und die Bündner Südtäler werden durch die Behörden laufend neu beurteilt. Ebenso werden die Bündner Gemeinden laufend informiert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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