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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Anpassung des Gesetzes über den Zivilschutz für die Vernehmlassung frei. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung der Schutzdienstpflicht soll der Kanton Graubünden die notwendige Zeit erhalten, um zweckmässige Lösungen für den Zivilschutz im Kanton und die zugehörige Gesetzesänderung erarbeiten zu können.

Am 20. Dezember 2019 haben die eidgenössischen Räte die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes verabschiedet. Die Totalrevision soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Totalrevision hat erhebliche Auswirkungen auf die Bestandszahlen. Der Bestand von heute insgesamt 2277 Angehörige des Zivilschutzes (AdZS; ohne Freiwillige) würde sich per 1. Januar 2021, um 624 AdZS, auf einen Bestand von 1653 AdZS reduzieren. Um den Bündner Zivilschutz an diese neue Ausgangslage anpassen und die zugehörigen Gesetzesänderungen erarbeiten zu können, schlägt die Regierung vor, von der im revidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes vorgesehenen befristeten Verlängerung der Schutzdienstpflicht Gebrauch zu machen.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 20. Mai 2020 bis zum 20. Juli 2020. Die Unterlagen dazu sind auf den Webseiten des Kantons oder des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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