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Die Regierung gibt grünes Licht für die Schaffung einer Zentralstelle für unbegleitete Minderjährige. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für das "Center Fontauna" in Disentis/Mustér und bewilligt ein Sammelprojekt für Schutzbauten.

Eine Zentralstelle für unbegleitete Minderjährige

Die Regierung beschliesst die Schaffung einer Zentralstelle für unbegleitete Minderjährige, sogenannten "Mineur Non Accompagnées" (MNA), zur Sicherstellung ihrer Betreuung und ihrer gesetzlichen Vertretung. MNA sind minderjährige Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten; der dabei erlebte Beziehungsabbruch ist für die Kinder oft traumatisierend.
Mit der Schaffung einer Zentralstelle MNA soll verhindert werden, dass das Kindswohl während des Verbleibs im Kanton mit weiteren Beziehungsabbrüchen zusätzlich belastet wird. Sie ist organisatorisch dem Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) angegliedert und steht unter der Aufsicht der KESB. Neben den Aufgaben der Vertrauensperson und dem Führen der Beistandschaften kommen der Zentralstelle MNA auch administrative und koordinative Aufgaben zu. So gibt es zum Beispiel erfahrungsgemäss starke Schwankungen bei der Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. In diesem Zusammenhang soll es die Aufgabe der Zentralstelle MNA sein, die Notwendigkeit des Einsatzes zusätzlicher Mandatsträgerinnen und Mandatsträger möglichst frühzeitig zu erkennen und der KESB als weisungsbefugte Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese unterstützt die Zentralstelle MNA bei der Suche nach geeigneten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern beziehungsweise vermittelt solche nach Möglichkeit.

Die Regierung beschliesst die Schaffung einer Zentralstelle für unbegleitete Minderjährige, sogenannten "Mineur Non Accompagnées" (MNA), zur Sicherstellung ihrer Betreuung und ihrer gesetzlichen Vertretung.

Kantonsbeitrag für das "Center Fontauna" in Disentis/Mustér

Die Regierung spricht der Gemeinde Disentis/Mustér einen Kantonsbeitrag von maximal einer Million Franken für das Projekt "Center Fontauna" zu. Zusätzlich unterstützen der Bund und die Gotthardkantone Graubünden, Uri, Tessin und Wallis das Vorhaben im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) über das Programm San Gottardo 2020-2023 mit einem zinslosen Darlehen von 2 Millionen Franken und kantonalen Äquivalenzleistungen von rund 460 000 Franken.
Das Projekt "Center Fontauna" sieht eine Aufwertung und Angebotserweiterung des jetzigen Center da sport e cultura Disentis/Mustér vor. Zusätzlich zur vorhandenen Dreifachturnhalle sowie Tennis- und Kletterhalle sollen Fitness-, Spinning- und Aerobic-Räume sowie eine neue Kletter- und Boulderanlage das Angebot vervielfältigen. Für die Region Surselva hat das Projekt einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und es entspricht der regionalen Standortentwicklungsstrategie.

Visualisierung des neuen Center Fontauna Visualisierung des neuen Center Fontauna

© Gemeinde Disentis / huonder bisquolm architects

Die Regierung spricht der Gemeinde Disentis/Mustér einen Kantonsbeitrag von maximal einer Million Franken für das Projekt "Center Fontauna" zu.

Sammelprojekt für Schutzbauten bewilligt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandsetzung Schutzbauten 2020" von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. Das Ziel des Projekts ist, bestehende Schutzbauten gegen Naturgefahren unter Beibehaltung des ursprünglichen Ausbaustandards zu erhalten und die Wirkung dieser Anlagen zu verbessern. Gegenstand des Sammelprojekts bilden 47 Instandsetzungsobjekte. Dafür spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 5,15 Millionen Franken.

Liste derSchutzbauten-Projekte 2020

Kolkkreuz altes Düsendach im Verbauungsgebiet Cuolm digls Bovs, Gemeinde Zillis-Reischen, das durch neue Kolkkreuze ersetzt wird

altes Düsendach (rechts) im Verbauungsgebiet Cuolm digls Bovs, Gemeinde Zillis-Reischen, das durch neue Kolkkreuze (links) ersetzt wird

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandsetzung Schutzbauten 2020" von verschiedenen Gemeinden, der Rhätischen Bahn und des Tiefbauamts Graubünden. 

Abstimmungsvorlagen und Regionalgerichtswahlen vom 27. September 2020

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27 .September 2020, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Volksinitiative vom 31. August 2018 „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“;
  • Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);
  • Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);
  • Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG); und
  • Unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

Kantonal sind am 27. September 2020 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Die bei den Regionalgerichten Albula, Engiadina Bassa/Val Müstair und Plessur erforderlichen freien, öffentlichen Wahlgänge zur Besetzung der Richterfunktionen finden ebenfalls am 27. September 2020 statt. Allfällige zweite Wahlgänge sind am 18. Oktober 2020 durchzuführen.

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27 .September 2020, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden