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Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf für eine Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung und zu den geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulage. Zudem genehmigt sie ein Projekt zur Korrektion der Sculmserstrasse.

Regierung begrüsst die Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die Vorlage betrifft die Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung.
Nach Ansicht der Regierung trägt die teilrevidierte Jagdverordnung der steigenden Zahl Wölfen in der Schweiz Rechnung. Sie erlaubt den Kantonen, den Wolfsbestand verantwortungsbewusst zu regulieren, um Schäden an Nutztieren zu verhindern. Ferner bewertet die Regierung positiv, dass auch die Gefährdung von Menschen als Kriterium für die Regulation aufgenommen wurde. Sie hält zudem aufgrund der im Kanton Graubünden gemachten Erfahrungen fest, dass der regulierende Abschuss von Wolfswelpen aus einem Rudel langfristig die einzige effektive Massnahme zur Vergrämung von Wölfen beziehungsweise Wolfsrudeln ist. Der Wildtierbestand ist aus Sicht der Regierung nicht nur beim Rot- und Schwarzwild sowie beim Stein- und Gämswild zu regulieren, sondern bei Bedarf auch beim Wolf.

Beilage zur Stellungnahme

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.

Regierung heisst die vom Bund geplanten Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen gut

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern. Die geplanten Änderungen im Bundesgesetz über die Familienzulagen betreffen einerseits die Einführung eines vollen Lastenausgleichs und andererseits die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft.
Die Regierung begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes und unterstützt sowohl die Einführung eines vollen Lastenausgleichs als auch die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft. Ein voller Lastenausgleich schafft gleiche Bedingungen für alle Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Ausserdem hat er sich in den Kantonen, welche bereits heute einen vollen Lastenausgleich kennen, bestens bewährt. Er kann administrativ einfach von den Kantonen umgesetzt werden, weswegen es die Regierung als richtig erachtet, den Kantonen die Kompetenz für die konkrete Ausgestaltung des vollen Lastenausgleichs zu überlassen. Die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft hat nach Meinung der Regierung keine Auswirkungen auf die Leistungsempfänger und vereinfacht die Zahlungsströme zwischen Bund und Kantonen zur Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft. Sie unterstützt deshalb die Auflösung des Fonds sowie die Modalitäten zur Auszahlung an die Kantone.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departement des Innern

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern.

Grünes Licht für die Strassenkorrektion Sculmserstrasse

Die Regierung genehmigt das Projekt zur Korrektion der Sculmserstrasse, die als einzige Strassenverbindung Sculms, Gemeinde Safiental, erschliesst. Im Rahmen des Projekts soll der Strassenabschnitt von Fapiogn bis in den Bereich Sigl Ault beim Abzweiger Scardanal an die heute gültigen Anforderungen angepasst werden. Dazu soll unter anderem die Strasse auf 4,2 Meter verbreitert, der Oberbau und die Strassenoberfläche erneuert sowie die Oberflächenentwässerung, die Strassengeometrie, die Einfahrt der bestehenden Landwirtschafts- und Forstwege und der Knoten Sigl Ault optimiert werden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 4,8 Millionen Franken.

Sculmserstrasse mit Rissen vor einer Kurve

 

Die Regierung genehmigt das Projekt zur Korrektion der Sculmserstrasse, die als einzige Strassenverbindung Sculms, Gemeinde Safiental, erschliesst.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden