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Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS) hat die Botschaft der Regierung zum "Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden: Erster Wirksamkeitsbericht 2016-2020 und Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes" vorberaten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Die KSS hat die Botschaft der Regierung zum "Finanzausgleich für die Bündner Gemeinden: Erster Wirksamkeitsbericht 2016-2020 und Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes" an zwei ganztägigen Sitzungen unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Maurizio Michael vorberaten. An der Sitzung nahmen auch Regierungspräsident Christian Rathgeb sowie Vertreter des Amts für Gemeinden teil. Dabei konnte sich die Kommission einlässlich über das Finanzausgleichsystem informieren und sich die einzelnen Mechanismen detailliert erklären lassen. Über die Wirkung des Finanzausgleichs konnte – wie die Regierung – auch die Kommission ein positives Fazit ziehen.

7 Millionen mehr als Folge der STAF-Umsetzung
Mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) stehen dem Kanton rund 7 Millionen Franken aus der direkten Bundessteuer zur Verfügung, welche auf die Gemeinden zu verteilen sind. Die Regierung hat dafür bei den Ausgleichsbeiträgen für ressourcenschwache Gemeinden gemäss Finanzausgleichsgesetz Art. 6 einen Mechanismus vorgeschlagen. Dieser erlaubt es ihr, die Mindestausstattungen dieser ressourcenschwachen Gemeinden zu kürzen, um dadurch einen Ausgleich für jene Gemeinden zu schaffen, welche durch die STAF bedeutsame Steuereinnahmen verlieren. Der Grosse Rat hatte sich bereits in der Junisession 2020 bei der Beratung des "Auftrags Kohler betreffend Mechanismus zur Kompensation der STAF-Mindereinnahmen für die Gemeinden" gegen ein solches Ansinnen ausgesprochen. Die KSS kommt nun zu keinem anderen Schluss und lehnt den Vorschlag der Regierung einstimmig ab.

Abgesehen von einer von der Kommission ebenfalls einstimmig beantragten Konkretisierung der Bestimmung zu fehlerhaften Berechnungen, hat sie die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ohne weitere Änderungsanträge zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Dieser wird die Vorlage in der Oktobersession 2020 behandeln.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Maurizio Michael, Tel. +41 79 798 90 92


Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie

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