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Die Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden (Zivilschutzgesetz) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Schutzdienstpflicht soll in Graubünden bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des teilrevidierten Bundesgesetzes verlängert werden. Dies ermöglicht dem Kanton eine zweckmässige Reorganisation des kantonalen Zivilschutzes und die zugehörigen Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten.

Am 20. Dezember 2019 haben die eidgenössischen Räte die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes verabschiedet. Die Totalrevision soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Totalrevision hat erhebliche Auswirkungen auf die Bestandszahlen. Der Bestand von heute insgesamt 2277 Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS; ohne Freiwillige) würde sich per 1. Januar 2021, um 624 AdZS, auf einen Bestand von 1653 AdZS reduzieren.

Befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht
Diese Reduktion der AdZS hat zur Folge, dass es bei den Spezialisten und beim Kader zu erheblichen Fehlbeständen kommen wird. Dadurch müssten in Zukunft viele Leistungen respektive Einsätze zu Gunsten der Gemeinden oder der Gemeinschaft erheblich reduziert oder gar gestrichen werden. Die Reduktion würde auch dazu führen, dass bei Ernsteinsätzen wie beispielsweise in Bondo oder bei der Covid-19-Pandemie erheblich weniger AdZS zur Verfügung stehen würden. Die Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes und letztlich auch der von deren Einsatz profitierenden Institutionen und Behörden würde somit massiv eingeschränkt.

Eine Lösung für den Kanton Graubünden muss daher gefunden werden. Das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes sieht eine befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht vor. Die Regierung schlägt vor, davon Gebrauch zu machen, um den Bündner Zivilschutz an diese neue Ausgangslage anpassen und die zugehörigen Gesetzesänderungen erarbeiten zu können.

Die Vorlage zur Teilrevision des Zivilschutzgesetzes fand in der Vernehmlassung durchwegs positive Aufnahme. Die vorgeschlagene Änderung des Zivilschutzgesetzes war unbestritten. Sie wird in der Dezembersession 2020 behandelt.


Beilage:
Botschaft


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
- Martin Bühler, Leiter Amt für Militär und Zivilschutz, Tel. +41 81 257 35 22, E-Mail Martin.Buehler@amz.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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