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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden vorberaten. Einzig die Besteuerung von Kapitalabfindungen aus der Vorsorge hat zur Diskussion Anlass gegeben.

Die WAK hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden an einer halbtägigen Sitzung unter dem Vorsitz von Kommissionspräsidentin Carmelia Maissen vorberaten. An der Sitzung nahmen auch Regierungspräsident Christian Rathgeb sowie Vertreter der Steuerverwaltung teil. Dabei war der Bedarf für die Teilrevision des Steuergesetzes unbestritten; die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Anpassungen bezüglich der Quellensteuer unbestritten, Steuererklärung ohne Unterschrift in Zukunft möglich
Der Hauptteil der Vorlage befasst sich mit Anpassungen bei der Quellensteuer, welche per 1. Januar 2021 mit dem Bundesrecht harmonisiert werden muss. Aufgrund des fehlenden Spielraums auf kantonaler Ebene waren diese Punkte in der Kommission erwartungsgemäss unbestritten. Ebenso die Umsetzung eines Fraktionsauftrags der SVP, welcher eine vollständige Digitalisierung der Steuererklärung – und damit auch den Verzicht auf die eigenhändige Unterschrift – fordert.

Differenzen bei der Sondersteuer auf Kapitalleistungen
Die Regierung hat die vorliegende Botschaft auch zum Anlass genommen, um einen Fraktionsauftrag der FDP betreffend Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge umzusetzen, welchen ihr der Grosse Rat in abgeschwächter Form in der Augustsession 2018 überwiesen hatte. Einigkeit herrschte in der Kommission dabei, dass keine Unterscheidung mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen gemacht werden und somit für alle der gleiche Minimal- und Maximalsatz gelten soll. Als Minimalsatz schlägt die Kommission 1,5 Prozent vor. Beim Maximalsatz gingen die Meinungen auseinander: Die Kommissionsmehrheit sieht diesen bei 2 Prozent, um einen Spitzenplatz im Vergleich zu anderen Kantonen einzunehmen. Eine erste Minderheit erachtet die Senkung auf 2,6 Prozent als ausreichend, um interkantonal konkurrenzfähig zu sein, während eine zweite Minderheit 4 Prozent vorschlägt, da sie Steuerausfälle und die Begünstigung von hohen Bezügen ablehnt. Der Vorschlag der Regierung, den Maximalsatz bei 3 Prozent festzulegen, fand keine Unterstützung.

Rückgang der Teuerung bleibt unberücksichtigt
Sehr begrüsst wurde in der Kommission der Vorschlag der Regierung, den im Vergleich zum Vorjahr negativen Teuerungsverlauf nicht zulasten der Steuerpflichtigen – beispielsweise durch reduzierte Abzüge für Kinder oder Krankenkassenprämien – zu berücksichtigen. Tiefere Abzüge infolge einer im Vergleich zu den Vorjahren sinkenden Teuerung führen zu höheren Steuern, was angesichts der Situation rund um die COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen nicht nachvollziehbar wäre.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Oktobersession 2020 behandeln.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Carmelia Maissen, Tel. +41 79 713 90 27


Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie

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