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Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Bereich Grundbuch zur Vernehmlassung frei. Damit soll ein Auftrag des Grossen Rats umgesetzt werden, welcher die Aufhebung einer Limitierung für Grundeigentümerabfragen fordert.

Im Kanton Graubünden wurden im Jahr 2014 als Folge von revidiertem Bundesrecht die Bestimmungen über das Grundbuch im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) angepasst und per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde eine Bestimmung eingeführt, wonach der Kanton die Grundeigentümerdaten des Grundbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind, im Internet veröffentlicht. Den datenschutzrechtlichen Vorgaben wurde Rechnung getragen. Insbesondere wurden zum Schutz vor Serienabfragen die Anzahl Abfragen pro Tag auf maximal fünf limitiert.

Die Umsetzung der Publikation der Grundbuchdaten im Internet erfolgte über das Geodatenportal der GeoGR AG (www.geogr.ch). Dort können unter anderem bis höchstens fünf Mal pro Tag grundstücksbezogen Grundeigentümerabfragen durchgeführt werden.

Auftrag des Grossen Rats zur Aufhebung der Limitierung
In der Dezembersession 2019 wurde der Auftrag Derungs betreffend Abfrage von Grundeigentümerdaten auf der Geodatendrehscheibe GeoGR der Regierung überwiesen. Diese wurde damit beauftragt, im Sinne eines konkreten Bürokratieabbaus die Limitierung auf fünf Abfragen pro Tag und Anwenderin bzw. Anwender im EGzZGB (Art. 146c Abs. 2) zu beseitigen. Entsprechend ist dieser Gesetzesartikel einer Revision zu unterziehen.

Teilrevision zur Umsetzung des Auftrags
Im Entwurf wird vorgeschlagen, die Limitierung von fünf Abfragen pro Tag zu streichen. Stattdessen soll die Bestimmung so ausgestaltet werden, dass die Regierung den Schutz vor Serienabfragen und damit den Datenschutz sicherzustellen hat. Der vom Bundesrecht vorgegebene Schutz vor Serienabfragen verbietet es, Grundeigentümerabfragen in unbeschränkter Anzahl zuzulassen. Die Regierung hat damit im Rahmen der Verordnung eine konkrete, mit den Schutzanforderungen vereinbare Lösung umzusetzen, mit welcher bis zu rund 50 Abfragen pro Tag ermöglicht werden sollen.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 24 01, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Gremium: Regierung

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