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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Bündner Gerichte durch die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern vorübergehend zu verstärken. Mit dieser Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes ist die Justizreform nicht abgeschlossen. Diese wird hochpriorisiert vorangetrieben, um weitere Schwachstellen im Bündner Justizsystem zu beseitigen.

Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern soll einerseits möglich sein, wenn eine Richterin oder ein Richter infolge der Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aus anderen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate nicht in der Lage ist, das Richteramt auszuüben. Andererseits sollen ausserordentliche Richterinnen und Richter gewählt werden können, wenn ein Gericht Rechtsstreitigkeiten andernfalls nicht mehr innert angemessener Frist erledigen kann oder ein solcher Zustand einzutreten droht.

Stärkung der Bündner Gerichte in Ausnahmesituationen
In diesen Ausnahmesituationen soll durch eine vorübergehende Aufstockung der Richterstellen sichergestellt werden, dass die Bündner Gerichte die ihnen zugewiesene Rechtsprechungsfunktion erfüllen können. Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern dient folglich dazu, die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist sicherzustellen. Sie ist somit erforderlich, um dieses verfassungsmässige Grundrecht zu verwirklichen.

Mit der vorliegenden Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes erfüllt die Regierung einen Rechtssetzungsauftrag, den der Grosse Rat ihr in der Junisession 2019 erteilt hat. Die weiteren Rechtssetzungsaufträge des Grossen Rats, welche die Organisation der oberen kantonalen Gerichte betreffen, sollen so rasch wie möglich umgesetzt werden. Die betreffende Vorlage wird derzeit mithilfe von Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Mag. rer. publ., erarbeitet und in der zweiten Halbjahreshälfte 2021 zur Vernehmlassung freigegeben werden. Hierdurch sollen die in den vergangenen Jahren in der Bündner Justiz zu Tage getretenen Schwachstellen beseitigt und das Kantonsgericht von Graubünden sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zu einem einzigen Gericht zusammengeführt werden.

Beilage:
Botschaft

Auskunftsperson: 
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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