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Die Skigebiete im Kanton bleiben über die Feiertage offen, sofern sich die epidemiologische Lage und die Spitalkapazitäten nicht massgeblich ändern. Die Situation wird täglich beurteilt. Dies hat die Regierung am Montag aufgrund der derzeitigen Lage in Graubünden entschieden. Ohne massgebliche Änderung der Situation wird die Regierung am 29. Dezember 2020 neu entscheiden. Zudem bereitet sich der Kanton intensiv darauf vor, ab dem 4. Januar mit ersten Impfungen starten zu können.

Die Entwicklung der Fallzahlen in Graubünden ist stabil, der Durchschnitt der positiven Fälle liegt bei rund 100 Personen pro Tag. Derzeit (Stand: 21. Dezember 2020) befinden sich 845 Personen in Isolation und 958 Personen in Quarantäne. Die Regionalspitäler verfügen aktuell über genügend Kapazitäten zur Behandlung von an Covid-19 erkrankten als auch von anderen Personen, namentlich solchen mit Sportverletzungen. Die Intensivstationen sind derzeit durchschnittlich belegt und nicht überlastet.

Skigebiete mit Personenbeschränkungen offen
Damit lässt die epidemiologische Lage im Kanton den Betrieb der Skigebiete zu. Indem auch die Voraussetzungen nach Art. 5c Abs. 3 lit. b bis d der Covid-19-Verordnung besondere Lage erfüllt sind, können die Skigebiete im Kanton geöffnet werden, sofern für das jeweilige Schutzkonzept eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegt. Die Bündner Skigebiete sind sich ihrer Verantwortung in der aktuellen Lage bewusst. Sie sind bereit, substanzielle Einschränkungen der maximalen Personenzahl im Skigebiet hinzunehmen. Dazu wird der Verkauf von Tageskarten begrenzt. Tagesgästen wird, wo möglich, dringend empfohlen, im Voraus ein Online-Ticket zu kaufen.

Die Entwicklung der Fallzahlen kann sich jedoch laufend ändern. Daher bedarf es einer täglichen Beurteilung der Situation, die Bewilligung kann entsprechend derzeit bis 03. Januar 2021 erteilt werden, sofern sich die Situation nicht massgeblich ändert. Ohne wesentliche Änderung der Situation wird die Regierung am 29. Dezember 2020 neu entscheiden.

Kein Alkohol auf der Piste
Damit die Kapazitäten in den Spitälern, insbesondere auf den IPS-Stationen, nicht zu schnell ausgeschöpft sind, müssen die Skigebiete umfassende Massnahmen zur Reduktion von Unfallrisiken ergreifen (z.B. die Sicherung gefährlicher Stellen, Schliessung gefährlicher Pisten etc.). Zudem sollen die Betriebe die Gäste dazu anhalten, sich möglichst risikofrei zu verhalten. Als weitere Massnahme ist - gestützt auf Art. 40 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG; SR 818.101) - der Ausschank und der Konsum von Alkohol in den Skigebieten untersagt.

Impfung ab Anfang Januar
Der Kanton Graubünden bereitet sich intensiv darauf vor, ab dem 4. Januar mit ersten Impfungen starten zu können, sofern der Impfstoff geliefert und die Logistik sichergestellt ist. Im Vordergrund steht für das Gesundheitsamt die Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung. Deshalb wird sich der Kanton nicht an einem Wettrennen unter den Kantonen beteiligen. Denn obwohl der erste Impfstoff zugelassen ist, bestehen derzeit noch zahlreiche Herausforderungen. So ist beispielsweise die konkrete Impfempfehlung des Bundes noch ausstehend, oder die Sicherstellung der Logistik und die Verfügbarkeit des administrativen IT-Tools des Bundes offen.
Für Graubünden ist voraussichtlich nur mit einer geringen Menge des Impfstoffes zu rechnen. So stehen bis Kalenderwoche drei rund 9000 Impfdosen bereit. Dies entspricht einer Impfstoffzuteilung für rund 4500 Personen, da ein 2-Dosen-Schema bzw. eine Wiederholung im Abstand von 21 Tagen empfohlen wird. Im Vordergrund stehen deshalb besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere, zuerst > 65 Jahre, danach < 65 Jahre mit Komorbiditäten) und dann das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen.

 

Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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