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Die Opferhilfe Graubünden hat im Jahr 2019 rund 763 Opfer von Gewalt und Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Seit dem Jahr 2015 hat die Anzahl der Beratungsfälle um rund 40 Prozent zugenommen.

Mit 763 laufenden Beratungen im Jahr 2019 hat die Opferhilfe Graubünden einen neuen Höchststand erreicht. Die Neuaufnahmen blieben in den letzten Jahren in etwa konstant. Die Beratungsdauer hat sich hingegen erhöht: Während im Jahr 2015 fast 50 Prozent der Beratungen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden konnten, sind es im Jahr 2019 noch 34 Prozent.

GRAFIK 1: Entwicklung der Fallzahlen 2015 bis 2019

Von den 763 laufenden Beratungen waren 137 Personen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen. 626 Personen fanden in der Opferhilfe Beratungsstelle Unterstützung, weil sie von Gewalt betroffen waren – knapp 47 Prozent davon von häuslicher Gewalt (295 Personen).

GRAFIK 2: Anzahl Beratungen Opferhilfe GR 2019

Opferhilfeberatungen

Menschen können sich an die Opferhilfe Beratungsstelle wenden, wenn sie in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt wurden. Dabei ist es nicht relevant, wann dieser Übergriff stattgefunden hat – dies liegt teilweise Jahrzehnte zurück. Auch muss keine Strafanzeige eingereicht worden sein, um von der Opferhilfe beraten zu werden. Denn die Opferhilfe Beratungsstelle zeigt den Betroffenen ihre Rechte und Möglichkeiten auf und vermittelt, wenn nötig, weitere Hilfeleistungen.

Von den im Jahr 2019 beratenen 626 Gewaltbetroffenen erlebten 59 Prozent eine Tätlichkeit oder Körperverletzung, 35 Prozent wurden erpresst, bedroht oder genötigt. 11 Prozent wurden im Strassenverkehr verletzt. 38 Prozent der Opfer erlebten sexuelle Gewalt, das entspricht 236 Personen, von welchen 111 im Kindesalter in ihrer sexuellen Integrität verletzt wurden. 295 (47%) der Opfer erlebten Gewalt im häuslichen Bereich durch ihren Partner (59%) beziehungsweise die Partnerin (6%) oder ein anderes Familienmitglied (35%). In 19 Fällen von häuslicher Gewalt mussten im Jahr 2019 vorübergehend eine Schutz- oder Notunterkunft vermittelt werden.

GRAFIK 3: Straftaten der laufenden Beratungen 2019

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen 
137 Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhielten bei der Opferhilfe Unterstützung bei der Aktensuche in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Graubünden sowie Hilfe beim Einreichen des Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag beim Bund. Den meisten Gesuchstellenden wurde der Solidaritätsbeitrag Ende 2019 ausbezahlt.

National- und Ständerat haben am 19. Juni 2020 eine Gesetzesänderung verabschiedet. Betroffene Personen können neu zeitlebens ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Die Opferhilfe Beratungsstelle unterstützt Personen beim Einreichen eines Gesuchs.



Auskunftsperson:
Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. +41 81 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch


Gremium: Sozialamt
Quelle: dt Sozialamt

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