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Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes. Um ein Jahres- oder Monatspatent lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Informationen zum SaNa, Kursangebote, Sonderregelungen wegen Covid‑19, Umtausch und Verlust von Ausweisen siehe unter: www.anglerausbildung.ch.

Der Kauf von Saison- und Monatspatenten ist ohne einen SaNa-Ausweis weiterhin nicht möglich. Die übrigen Fischereipatente können auch ohne SaNa-Ausweis erworben werden.

Sämtliche Patentkategorien können im Online-Shop des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) bezogen werden: www.ajf.gr.ch

Weiterhin möglich ist auch der Bezug aller Patente im Bündner Naturmuseum (BNM) in Chur (Dienstag bis Samstag, 10.00‑17.00 Uhr) und bei den Fischereiaufsehern (FA) zu Bürozeiten, nach Voranmeldung bar beziehungsweise bargeldlos (MaestroCard, PostCard, MasterCard, Visa, TWINT). 

Fischerei-App
Die Fangstatistik ist primär mit der Fischerei‑App Graubünden zu führen. Detaillierte Informationen zum Gebrauch und Download der Fischerei‑App finden Sie unter: www.ajf.gr.ch/Fischerei-App
Beim Patentbezug hat der Fischer oder die Fischerin jedoch weiterhin die Möglichkeit sich für die handschriftliche Führung der Fangstatistik zu entscheiden. Die gewählte Erfassungsart gilt für die ganze Saison und kann nicht mehr gewechselt werden. 

Informationen und Formulare
Im Kantonsamtsblatt vom 31. März 2021 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei www.ajf.gr.ch sind die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung des Patentantragstellers mitbringen. Entsprechende Formulare können von der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei heruntergeladen werden. 

Mit Petriheil !



Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei

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