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Wer in der Schweiz Landeigentümerin oder -eigentümer ist, kann dieses nicht beliebig nutzen. Man muss sich an Rahmenbedingungen halten, welche behördlich vorgegeben sind. Dies können zum Beispiel Nutzungszonen, Baulinien, Grundwasserschutzzonen, belastete Standorte oder statische Waldgrenzen sein. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Um den Interessierten einen vereinfachten Zugang zu bestimmten ÖREB zu verschaffen, werden diese in einem sogenannten ÖREB-Kataster zusammengefasst und öffentlich verfügbar gemacht. Damit ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer umfassenden digitalen Grundstücksinformation abgeschlossen.

Mit dem ÖREB-Kataster werden die Informationen zu bestimmten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zentral, digital und rund um die Uhr öffentlich zugänglich gemacht. Landeigentümerinnen und -eigentümer und weitere Interessierte müssen somit nicht mehr mehrere Behörden kontaktieren, sondern können über das Internet mit wenigen Klicks feststellen, welche Themen für eine Liegenschaft relevant sind und welche nicht. Zudem werden Links aufgeführt, mit welchen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Erlasse angesteuert werden können.

Elektronisch, kostenlos und aktuell
Der ÖREB-Kataster ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kanton. Er beinhaltet zurzeit 17 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung werden die entsprechenden Geobasisdaten (Pläne), die Rechtsvorschriften (Beschlüsse) sowie die gesetzlichen Grundlagen (Erlasse) verwaltet. Damit werden die entsprechenden Informationen überall einheitlich und nach dem aktuellen Stand dargestellt.

Der ÖREB-Kataster ist über alle Gemeinden in Graubünden verfügbar. Der ÖREB-Kataster ersetzt die rechtswirksamen Originaldokumente nicht, sondern stellt die entsprechenden Informationen elektronisch und kostenlos zur Verfügung. Der Kataster wird zudem laufend aktualisiert. Damit kann der Kanton Graubünden der Informationspflicht auf effiziente Art und Weise nachkommen.

Weiterführende Informationen und Videomaterial sind auf der Webseite des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation einsehbar. Den Kataster selbst finden sie unter www.oereb.geo.gr.ch.


Auskunftsperson:
Hans Andrea Veraguth, Abteilungsleiter Vermessung und Kantonsgeometer, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Tel. +41 81 257 24 61 (telefonisch erreichbar ab 11:00 Uhr), E-Mail Hansandrea.Veraguth@alg.gr.ch


Gremium: Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Quelle: dt Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

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