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Die epidemiologische Lage im Kanton Graubünden zeigt ein stabiles Niveau. Aus diesem Grund ist es möglich, die Maskenpflicht im Volksschulbereich ab 5. Juli 2021 aufzuheben. Damit wird den Volksschulen eine Perspektive für das Schuljahr 2021/2022 gegeben.

Dank Schutzmassnahmen und flächendeckenden Schultestungen konnte der Präsenzunterricht in den Bündner Schulen ohne Unterbruch aufrechterhalten werden. Die stabile epidemiologische Lage erlaubt es nun, die Maskenpflicht auf dem Schulareal inklusive in den Unterrichtsräumen sowie in den Wohnbereichen der Institutionen der Sonderschulung an den öffentlichen und privaten Volksschulen für sämtliche Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich eine Schule respektive Institution an den Schultestungen beteiligt.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen, hob die Regierung bereits mit Beschluss vom 6. April 2021 auf, diejenige auf der Sekundarstufe I mit Beschluss vom 25. Mai 2021.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


zuständig: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

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