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Die Regierung hat eine rollende Verbesserung der Angebote der niederschwelligen Suchthilfe beschlossen. Die Gassenarbeit soll weitergeführt und mit einer neuen und grösseren Kontakt- und Anlaufstelle an einem zentraleren Ort ergänzt werden. Zudem wird ein Fokus auf die Verbesserung der Wohnangebote mit Begleitung gelegt. Zur Umsetzung dieser Massnahmen beantragt die Regierung dem Grossen Rat für das Budget 2022 zusätzliche Mittel im der Höhe von 400 000 Franken.

Der Kanton Graubünden verfügt bereits über ein breites, regionales und den lokalen Bedürfnissen angepasstes Netz an Angeboten der Suchthilfe mit insgesamt 52 verschiedenen Angeboten. Die Angebote verschiedener öffentlicher und privater Institutionen stehen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: Beratung, Therapie, Schadensminderung, Wohnen, Selbsthilfe sowie Suchthilfeangebote im Straf- und Massnahmenvollzug.

In einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Bericht von Infodrog, der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht, wurden auch Angebotslücken festgestellt. Die Regierung hat deshalb das Angebot für Suchtbetroffene im Kanton überprüft, mit Fachpersonen diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Sie hat bei der Überprüfung neben dem Bedarf auch die geschätzten Kosten sowie die Umsetzbarkeit der Massnahmen beurteilt. Die nun beschlossenen Massnahmen in den Bereichen Sozialarbeit, Kontakt- und Anlaufstelle sowie begleitetes Wohnen überzeugen durch ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die weiteren Empfehlungen, welche im Infodrog-Bericht genannt sind, werden im Rahmen der kantonalen Strategie Sucht bearbeitet.

Der Kanton führt die aufsuchende Sozialarbeit weiter
Die Regierung will das Pilotprojekt «Streetwork» der Stadt Chur übernehmen und weiterführen. Die Gassenarbeit hat eine hohe schadenmindernde Wirkung und verbessert die Zugänglichkeit zu den Hilfsangeboten. Es ist ein Angebot, das aktiv auf die Menschen zugeht, die es selbst nicht schaffen, andere Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Als professionelle Ansprechpersonen ohne ordnungspolitischen Auftrag tragen aufsuchende Sozialarbeitende unter anderem dazu bei, psychische, physische und soziale Probleme von betroffenen Personen, die im öffentlichen Raum anzutreffen sind, zu reduzieren.

Schaffung einer Kontakt- und Anlaufstelle an einem zentralen Ort
Als weitere Massnahme will die Regierung eine neue Kontakt- und Anlaufstelle mit grösseren Räumlichkeiten an einem zentraleren Ort errichten. Suchtbetroffene und randständige Personen sollen sich an einem geschützten Ort aufhalten können und niederschwellig Zugang zu Hilfsangeboten erhalten. Die Triage und Vermittlung zu Beratungs- und Therapieangeboten soll dadurch verbessert werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Verlegung und Vergrösserung der Kontakt- und Anlaufstelle wird von allen Fachleuten als hoch bis sehr hoch eingeschätzt. Ein Konsumraum wird vorläufig nicht eingerichtet: Bevor weitergehende Investitionen getätigt werden, soll die Wirkung der neuen Kontakt- und Anlaufstelle beobachtet werden.

Weiter will die Regierung beim Wohnangebot für suchtkranke Menschen ansetzen. Solide Wohnverhältnisse geben Sicherheit und Stabilität. Sie sind eine Grundvoraussetzung für die Organisation bzw. Gestaltung weiterer Lebensbereiche, wie der Sicherung der Gesundheit oder der Erwerbstätigkeit.

Budgetmittel durch den Grossen Rat zu genehmigen
Die beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Angebote der niederschwelligen Suchthilfe haben Mehrkosten zur Folge. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat mit der Budgetbotschaft 2022 zusätzliche Finanzmittel im Umfang von 400 000 Franken für das Jahr 2022 sowie 500 000 bis 600 000 Franken für die Finanzplanjahre 2023 bis 2025.


Beilagen:
- Infodrog-Bericht: Bedarfsabklärung Angebote für Suchtbetroffene im Kanton Graubünden
- Bericht Managementwerkstatt: Prüfung und Planung der Weiterentwicklung


Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


zuständig: Regierung

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