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Am 6. September 2021 verfügte der Kanton über die Regulierung des Beverinrudels. Bisher konnte die Wildhut zwei Jungwölfe erlegen.

Nach Anordnung des Abschusses von drei Jungwölfen des Beverinrudels ist es der Wildhut gelungen zwei Tiere zu erlegen. Diese werden im Tierspital der Universität Bern untersucht und an der Universität Lausanne genetisch identifiziert. Solange der Vollzug der Bestandesregulation andauert, werden keine weiteren Details zu Ort und Zeit der Aktionen bekannt gegeben. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) wird periodisch über das Fortschreiten der Umsetzung informieren.

Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 6. September 2021.

Auskunftsperson:

Hannes Jenny, Stv. Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. +41 81 257 38 92; E-Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch


zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

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