Im Tourismuskanton Graubünden sind Veranstaltungen ein wichtiger Teil der Angebotsgestaltung. Während der Coronapandemie mussten verschiedene Veranstaltungen abgesagt werden. Zur Sicherung der Angebotsvielfalt können während zwei Jahren coronabedingte Sonderbeiträge für Veranstaltungen mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung ausgerichtet werden.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) hat zu diesem Zweck die departementale Förderrichtlinie betreffend die Gewährung von Beiträgen an Veranstaltungen befristet angepasst und per 5. November 2021 in Kraft gesetzt. Gestützt auf die Richtlinienanpassung können während zwei Jahren coronabedingte Sonderbeiträge im Veranstaltungsbereich ausgerichtet werden.
Betroffen sind bestehende, wiederkehrende Sport- und Kulturveranstaltungen mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung, die ein Budget von mindestens 1 Million Franken aufweisen, über ein Besucherpotenzial von mehr als 1000 Personen pro Tag verfügen, von der betroffenen Tourismusdestination als Top-Event der Destination eingestuft sind und zwischen März 2020 und September 2021 nicht durchgeführt werden konnten. Die Details zu den Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie (Punkt 9) zu entnehmen. Anträge auf Förderung können beim Amt für Wirtschaft und Tourismus vor der nächsten Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Anpassung der Förderrichtlinie durch das DVS ist eine Umsetzung des Auftrags Wilhelm betreffend Abfederung aufgrund abgesagter Grossveranstaltungen und Kongresse, welcher vom Grossen Rat in der Februarsession 2021 überwiesen wurde.
Beilage:
Förderrichtlinie betreffend die Gewährung von Beiträgen an Veranstaltungen
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel +41 81 257 23 01 (telefonisch erreichbar zwischen 10.00 – 12.00 Uhr), E‑Mail
Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales