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Die Opferhilfe Graubünden hat im Jahr 2020 insgesamt 714 Opfer von Gewalt und Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Mit 358 Anmeldungen wurde ein Höchststand an Neuaufnahmen verzeichnet.

Menschen können sich an die Opferhilfeberatungsstelle wenden, wenn sie in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt wurden. Dabei ist es nicht relevant, wann dieser Übergriff stattgefunden hat – dies liegt teilweise Jahrzehnte zurück. Auch muss keine Strafanzeige eingereicht worden sein, um von der Opferhilfe beraten zu werden. Die Opferhilfeberatungsstelle zeigt den Betroffenen ihre Rechte und Möglichkeiten auf und vermittelt, wenn nötig, weitere Hilfeleistungen.

Höchststand an Neuaufnahmen
Im vergangenen Jahr haben sich 358 Menschen an die Opferhilfeberatungsstelle gewendet, so viel wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Weil Ende 2019 der grösste Teil der Fälle von fürsorgerischer Zwangsmassnahmen abgeschlossen werden konnte, wurde der Höchststand von 763 aktiven Beratungen vom Vorjahr nicht übertroffen.

GRAFIK 1: Entwicklung der Anzahl Neuaufnahmen

Gegenüber dem Vorjahr wurden 115 Menschen weniger in Zusammenhang mit den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Mehr als 95 Prozent dieser Menschen haben vom Bund einen Solidaritätsbeitrag erhalten und ihr Dossier konnte abgeschlossen werden. Gesuche können aber nach wie vor eingereicht werden. So werden aktuell von den 714 Beratungen in der Opferhilfeberatungsstelle 22 Menschen in Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten.

Weitere 692 von Gewalt betroffene Menschen fanden in den Beratungen der Opferhilfe Graubünden Unterstützung. Knapp 47 Prozent davon sind dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzuordnen (323 Personen). Gegenüber dem Vorjahr nahmen diese Beratungen um 9,5 Prozent zu.

GRAFIK 2: Anzahl Beratungen Opferhilfe Graubünden 2020

Körperverletzung als häufigste Straftat
Bei einer grossen Anzahl Gewaltbetroffener liegen mehrere opferhilferechtliche Straftatbestände vor. 45 Prozent erlebten eine Tätlichkeit oder Körperverletzung, 30 Prozent wurden erpresst, bedroht oder genötigt. 28 Prozent der Opfer erlebten sexuelle Gewalt, das entspricht 194 Menschen, von welchen 87 im Kindesalter in ihrer sexuellen Integrität verletzt wurden. 323 Opfer (47 Prozent) erlebten Gewalt im häuslichen Bereich durch ihren Partner (65 Prozent) beziehungsweise die Partnerin (7 Prozent) oder ein anderes Familienmitglied (28 Prozent). Die Vermittlung einer Schutz- oder Notunterkunft blieb mit 19 Fällen auf dem Niveau der Vorjahre. 10 Prozent der beratenen Opfer wurden im Strassenverkehr verletzt.

GRAFIK 3: Straftaten der laufenden Beratungen 2020

Auswirkungen der Coronapandemie auf die Opferhilfe Graubünden
Trotz der grossen Einschränkungen durch die diversen Schutzmassnahmen in der Coronapandemie war die Opferhilfe Graubünden jederzeit für Betroffene telefonisch und vor Ort erreichbar. Die gute Vernetzung mit den Partnern erleichterte es, während der Pandemie bestmögliche Lösungen für Gewaltbetroffene zu finden.

Auskunftsperson:

Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. +41 81 257 26 51, E-Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch


zuständig: Sozialamt

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