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Die Regierung ermöglicht in Zukunft die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift. Zudem genehmigt sie die Sanierung der Ravaischerstrasse und spricht Kantonsbeiträge für die Verbauung der Val Acletta in Disentis/Mustér.

Elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift möglich

Die Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung genehmigt, mit welcher verschiedene Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes in die kantonale Steuergesetzgebung überführt werden. Weiter hat die Regierung die Bestimmungen der Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden vom 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt, mit welchen die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, um in Zukunft die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift zu ermöglichen. Da die Steuerverwaltung über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügt, kann neu ab dem 1. Januar 2022 für Steuererklärungen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Gewinn- und Kapitalsteuern ab Steuerperiode 2021 bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf die Unterzeichnung verzichtet und stattdessen eine elektronische Bestätigung mittels des mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellten Passcodes abgegeben werden.

Da die Steuerverwaltung über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügt, kann neu ab dem 1. Januar 2022 für Steuererklärungen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Gewinn- und Kapitalsteuern ab Steuerperiode 2021 bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf die Unterzeichnung verzichtet und stattdessen eine elektronische Bestätigung mittels des mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellten Passcodes abgegeben werden.

Vorschaubild Steuern

Aufhebung der kantonalen Kommission für die Festlegung von Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr

Die kantonale Kommission für die Festlegung differenzierter Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr (Vmax-Kommission) berät die jeweiligen Bewilligungsbehörden, die für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Strassen des Kantonsgebiets verantwortlich sind. Sie prüft alle in der «Kantonalen Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts» erfassten Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo-30-Zonen, Tempo-30, Begegnungszonen). Sie setzt sich aus drei Mitgliedern des Kantons (je eine Vertretung aus dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt) und jeweils einem Mitglied als Vertretung der drei Verkehrsverbände (Automobil Club der Schweiz Sektion Graubünden, Touring Club Schweiz Graubünden, Verkehrs Club Schweiz Graubünden) zusammen.

Aus verschiedenen Gründen erweist sich die 1972 geschaffene Kommission zur Erledigung ihrer Aufgaben als nicht mehr zweckmässig. Daher hat die Regierung entschieden die kantonale Kommission für die Festlegung differenzierter Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr per 31. Dezember 2021 aufzuheben.

Um die Prozesse zu entschlacken und zu beschleunigen, erhält neu die Kantonspolizei die Kompetenz, dort wo nicht die Regierung zuständig ist, Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen zu verfügen. Sie ist bereits heute die zuständige Fachbehörde und weist die notwendigen Ortskenntnisse auf. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ist erste Beschwerdeinstanz.

Um die Prozesse zu entschlacken und zu beschleunigen, erhält neu die Kantonspolizei die Kompetenz, dort wo nicht die Regierung zuständig ist, Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen zu verfügen.

Vorschaubild Temp0 30

Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung

Der Kanton passt das Kapitel «Siedlung» des kantonalen Richtplans an und erstattet dem Bund Bericht über die Entwicklung der Arbeitszonen. Letzteres mit dem Fazit, dass die Auslastung der Arbeitszonen in Graubünden, insbesondere in den urbanen und suburbanen Räumen, kontinuierlich zunimmt. Die Regierung gibt grünes Licht für die Richtplananpassung und hat diese nun beim Bund zur Genehmigung eingereicht. Mit einer Antwort ist bis Mitte des Jahres 2022 zu rechnen.

Nötig wurde diese Anpassung im kantonalen Richtplan aufgrund des vom Bund genehmigten «Richtplans Siedlung» im April 2019. Dabei formulierte er eine Reihe von Aufträgen zur Erledigung innerhalb einer Zweijahresfrist. Die Ergänzungen im «Richtplan Siedlung» verdeutlichen, nach welchen Kriterien Erweiterungen oder Verlagerungen des Siedlungsgebiets möglich sind, wie der Bedarf für Arbeitszonen ermittelt wird und wie gut Arbeitsgebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erschliessen sind. Des Weiteren verlangte der Bund, dass der Kanton über die Entwicklung der Arbeitszonen Bericht erstattet.

Zu diesen Bundesaufträgen erfolgte im Kanton Graubünden zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 die öffentliche Auflage. Gemeinden, Regionen, Nachbarkantone, Verbände und weitere brachten ihre Anliegen ein. In der Folge nahm der Kanton eine Reihe von Anregungen, Hinweisen und Kritikpunkten auf, insbesondere betreffend Kriterien für Erweiterungen des Siedlungsgebietes,und berücksichtigte sie bei der Überarbeitung des kantonalen Richtplankapitels.

Der Kanton passt das Kapitel «Siedlung» des kantonalen Richtplans an und erstattet dem Bund Bericht über die Entwicklung der Arbeitszonen.

Vorschaubild Richtplanung

Grünes Licht für die Sanierung der Ravaischerstrasse

Das Projekt für die Korrektion der Ravaischerstrasse, Ravaisch innerorts, wird mit Auflagen von der Regierung genehmigt. Die Ravaischerstrasse, eine kantonale Verbindungsstrasse, zweigt kurz vor Samnaun Dorf von der Samnaunerstrasse ab und erschliesst die Fraktion Ravaisch. Im eng bebauten Dorfkern ist die Fahrbahn sehr schmal, sodass Orts- und Skibusse nur mit Mühe passieren können. Zudem weist der Fahrbahnbelag zahlreiche Schadstellen auf. Die geplante Strassenkorrektion sieht eine Verbreiterung der Fahrbahn vor und die Strassenoberfläche soll erneuert werden. Zudem wird auf Wunsch der Gemeinde Samnaun im Zuge dieses Strassenprojekts eine kommunale Stützmauer optimiert.

Die Gesamtkosten des Auflageprojekts betragen rund 1,04 Millionen Franken. Die Gemeinde Samnaun übernimmt die Kosten für die Optimierung der Stützmauer. Somit belaufen sich die Kosten für den Kanton auf 989 000 Franken.

Foto Ravaischerstrasse 1 Foto Ravaischerstrasse 2

Das Projekt für die Korrektion der Ravaischerstrasse, Ravaisch innerorts, wird mit Auflagen von der Regierung genehmigt.

Vorschaubild Ravaischerstrasse

Kantonsbeiträge für die Verbauung der Val Acletta in Disentis/Mustér

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Val Acletta der Gemeinde Disentis/Mustér mit einigen Auflagen und Bewilligungen. Ein heftiges Gewitter im Oktober 2020 führte in der Val Acletta zu Hochwasser. Dadurch wurden die Bachverbauungen teilweise in Mitleidenschaft gezogen. Um den Hochwasserschutz auch in Zukunft sicherzustellen, hat die Gemeinde Disentis/Mustér entschieden, die beschädigten Bauobjekte instand zu setzen. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund 1,73 Millionen Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss NFA-Programmvereinbarung im Bereich «Schutzbauten Wasser». Der Kantonsbeitrag nach Wasserbaugesetz beläuft sich auf 346 000 Franken. Mit dem Verbauungsprojekt werden auch die Oberalpstrasse, die Lukmanierstrasse und die Aclettastrasse geschützt. Der Kanton beteiligt sich deshalb zusätzlich mit einem strassenbaulichen Beitrag in der Höhe von 155 700 Franken.

Foto Val Acletta 1 Foto Val Acletta 2

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung der Val Acletta der Gemeinde Disentis/Mustér mit einigen Auflagen und Bewilligungen.

Vorschaubild Val Acletta

Inkraftsetzung der Teilrevision des Justizvollzugsgesetzes

Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsgesetz) auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Zudem genehmigt sie die Totalrevision der Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung) und erlässt die Verordnung über die kantonalen Vollzugseinrichtungen.

Mit den Änderungen wird das Justizvollzugsgesetz ans Bundesrecht angepasst und es wird den Entwicklungen in der Justizvollzugspraxis Rechnung getragen.

Die Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsgesetz) auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Vorschaubild Teilrevision des Justizvollzugsgesetz
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