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Die Regierung beschliesst, dass alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen Abschluss als Pflegefachperson verfügen, derzeit jedoch nicht im erlernten Beruf tätig sind, verpflichtet sind, sich zu melden. Hierzu ist ein Formular auf www.gr.ch/covid-personal aufgeschaltet.

Es ist davon auszugehen, dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung, beziehungsweise die personellen Ressourcen in den Pflegeberufen, an ihre Grenzen bringen wird. Um die medizinische Versorgung sicherzustellen, werden Personen der nachstehenden Berufe, welche im Kanton Graubünden wohnhaft sind, nicht in ihrem gelernten Beruf tätig sind und nicht einer Risikogruppe angehören zwingend aufgefordert, sich für eine allfällige spätere Verpflichtung zu einem Einsatz umgehend zu erfassen:

  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit (EFZ)
  • Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK
  • Pflegefachfrau DNI / Pflegefachmann DNI
  • Diplom: Krankenschwester/-pfleger AKP/GKP/KWS/PsyKP
  • Krankenschwester/-pfleger für Gesundheits- und Krankenpflege DNII
  • Diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann HF
  • PHD Nursing Science
  • Master of Science in Nursing (MSN)
  • Master of Science in Pflege (MScN) FH
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann FH (Bachelor of Science in Nursing [BScN])

Gemäss Gesundheitsgesetz kann der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen verpflichten. Angesichts der derzeitigen angespannten Lage wird es unvermeidlich sein, dass Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen personelle Engpässe bewältigen werden müssen. Die Regierung spricht dem Fachpersonal Pflege ihren grossen Dank aus.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


zuständig: Regierung

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