Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung hat den externen «Bericht betreffend Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden: Bestandesanalyse und Zukunftsaussichten» zur Kenntnis genommen. Die wichtigsten Erkenntnisse und Massnahmenvorschläge des Berichts sind im beiliegenden erweiterten Executive Summary zusammengetragen.

Im Februar 2018 wurde der Auftrag Atanes betreffend Zukunft der Berichterstattung in Graubünden eingereicht. Demgemäss soll die Regierung die finanziellen Perspektiven der Medien beurteilen, Varianten aufzeigen für eine mögliche Unterstützung (finanzieller oder anderer Art) sowie allfällige Forderungen gegenüber dem Bund im Bereich der Medienförderung umreissen. Der Grosse Rat überwies den Auftrag im Juni 2018.

Das Erziehungs-, Kultur-, und Umweltschutzdepartement (EKUD) beauftragte das Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen (MCM-HSG) und das Institut für Multimedia Production der Fachhochschule Graubünden (IMP-FHGR), den vom Auftrag Atanes geforderten Bericht zu verfassen.

Bei der Erarbeitung des Berichts wurden sowohl private als auch öffentliche Print-, audiovisuelle und Onlinemedien miteinbezogen. Zur Erfassung der Wahrnehmung der Bündner Medien durch Stakeholder wurden zudem halbstandardisierte Leitfadengespräche durchgeführt und Lösungsvorschläge mit Vertreterinnen und Vertretern vorgenannter Medien respektive aus der Bündner Wirtschaft, Politik und Kultur erörtert. Das MCM-HSG und das IMP-FHGR reichten dem EKUD im Frühjahr 2021 den Schlussbericht ein.

Erkenntnisse des Berichts
Die Haupterkenntnisse des Berichts betreffen die Entwicklung des Medienumfeldes, die Bedeutung der Bündner Medien für die Stakeholder, die Situation der Medien im Kanton sowie die Fördermassnahmen der Medien. Eine spezifische Herausforderung bildet die Tatsache, dass gerade die regionalen Medien gezwungen sind, sowohl klassische Medienangebote aufrechtzuerhalten als auch sich gleichzeitig durch digitale Innovationen und Transformation für eine digitale Zukunft zu wappnen. Als besonders wertvoll schätzen die Befragten die gesellschaftlichen Aufgaben der regionalen Medien wie Meinungsbildung, Einordnung und Interpretation von Sachverhalten in öffentlichen Debatten ein.

In Bezug auf die Situation der Medien im Kanton werden Unterschiede nach Sprachregionen ausgemacht: Bei den romanischen Medien wird die Situation dank der Kooperation zwischen der Fundaziun Medias Rumantschas und der Radiotelevisiun Rumantscha als zufriedenstellend betrachtet. Bei der medialen Versorgung der italienischsprachigen Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass zu wenig kantonsspezifische Informationen angeboten würden.

Massnahmenvorschläge des Berichts
Gemäss Bericht bedarf es in erster Linie zukünftiger Anstrengungen der Medien selber, insbesondere im Onlinebereich und auf Social Media, Anpassungen an die Veränderungen am Werbemarkt sowie eine verstärkte digitale Vernetzbarkeit mit anderen Medienunternehmen. Die möglichen Massnahmen seitens des Kantons werden unterteilt in solche ohne und solche mit finanziellen Auswirkungen (vgl. das erweiterte Executive Summary in der Beilage).

Ausblick der Regierung
Auch in Zukunft will der Kanton Graubünden im Bereich der Medienförderung in erster Linie seinen Fokus auf die Bedürfnisse der beiden kantonalen Sprachminderheiten legen. Vor diesem Hintergrund soll das EKUD der Regierung einen Vorschlag zur Verbesserung der medialen Versorgung der italienischsprachigen Bevölkerung unterbreiten. Nach der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien wird das EKUD beauftragt, die weiteren Massnahmenvorschläge auf ihre Wirkung, Umsetzbarkeit und Notwendigkeit hin zu prüfen.

Beilagen:

Bericht betreffend Medien und Medienförderung im Kanton Graubünden

Executive Summary

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01, E-Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr)


zuständig: Regierung

Neuer Artikel