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Seit 2016 unterstützt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales die Bündner Gemeinden mit einer Vollzugshilfe bei der Handhabung und Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes. Diese hilfreiche Publikation wurde im Jahr 2019 überarbeitet und wird nun mit aktuellen Entscheiden aufdatiert.

Mit der Vollzugshilfe bietet das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) den für den Vollzug des Zweitwohnungsgesetzes zuständigen Gemeinden eine Unterstützung bei der Handhabung und Auslegung des Zweitwohnungsgesetzes. Das Dokument enthält Antworten auf viele Anwendungsfragen in der täglichen Baubewilligungspraxis der betroffenen Gemeinden.

Des Weiteren spricht die Vollzugshilfe Bauunternehmungen, Architektur- und Planungsbüros, Anwältinnen und Anwälte sowie weitere interessierte Personen an, die sich im Rahmen der Entwicklung von Projekten auch mit der Zweitwohnungsproblematik konfrontiert sehen.

Vollzugshilfe als Empfehlung
Zuständig und verantwortlich sind und bleiben die Gemeinden, die dem Gesetz und den dazu ergehenden Gerichtsurteilen verpflichtet sind. In Berücksichtigung dieser Zuständigkeiten ist die Vollzugshilfe als Empfehlung zu verstehen. Mit der aufdatierten Vollzugshilfe will das DVS einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung im Kanton leisten.

Die Vollzugshilfe ist auf der Webseite des DVS aufgeschaltet.

Auskunftsperson:

Bruno Maranta, Generalsekretär, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 11, E-Mail Bruno.Maranta@dvs.gr.ch


zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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