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Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten besonderen Besteuerung grosser Unternehmensgruppen in der Schweiz. Ausserdem gibt sie grünes Licht für eine neue Beschneiungsanlage im Skigebiet Corvatsch.

Regierung unterstützt Bundesvorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer

Die Regierung spricht sich im Grundsatz für die Vorlage aus, die der Bundesrat zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben hat. Für international ausgerichtete Konzerne mit Jahresumsätzen von mehr als 750 Millionen Euro wird eine Mindeststeuer von 15 Prozent eingeführt. Das Vorgehen des Bundesrates stellt mittels einer Ergänzungssteuer auf Anfang 2024 sicher, dass das Steuersubstrat für diese Unternehmensgruppen weiterhin in der Schweiz und nicht im Ausland besteuert wird. Die anderen Unternehmen wie alle kleinen und mittelgrossen (KMU) sind davon nicht betroffen. Für sie bleiben die kantonale Steuerautonomie und der interkantonale Steuerwettbewerb erhalten.

Für die Umsetzung dieser Mindestbesteuerung sowie für die Verwendung der möglichen Steuererträge ist eine interkantonal abgestimmte Regelung von zentraler Bedeutung. Die Regierung unterstützt die Stellungnahme der kantonalen Finanzdirektorinnen und –Finanzdirektoren (FDK). In Bezug auf die möglichen Erträge aus der zusätzlichen Besteuerung bestehen grosse Unsicherheiten, dies gilt besonders mittel- und längerfristig unter Berücksichtigung von Verhaltensanpassungen der betroffenen Unternehmensgruppen. Die Schweiz verliert im internationalen Vergleich tendenziell an steuerlicher Attraktivität. Betreffend die Verwendung von möglichen Zusatzeinnahmen ist entsprechend grösste Zurückhaltung geboten. Die Ergänzungssteuern stehen den Kantonen zu und sollen vorrangig für die Steigerung der Standortattraktivität eingesetzt werden.

Beilage: Medienmitteilung der FDK

Die Regierung spricht sich im Grundsatz für die Vorlage aus, die der Bundesrat zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben hat.

Vorschaubild OECD

Grünes Licht für die Beschneiung der Hahnenseeabfahrt am Corvatsch

Die Regierung genehmigt die von den Gemeinden St. Moritz (11. November 2018) und Silvaplana (29. November 2018) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Beschneiungsanlage für die «Hahnenseeabfahrt» (Gian d’Alva – St. Moritz Bad) im Skigebiet Corvatsch.

Die Ortsplanungsrevision enthält einerseits die zu beschneienden Flächen auf der rund 4,5 Kilometer langen Abfahrtspiste und andererseits die zweckmässigen Installationen. Konkret sind auf einer Länge von insgesamt 4,7 Kilometern Wasser- und Luftleitungen mit circa 57 Zapfstellen sowie eine zusätzliche Beschneiungsfläche von rund 58 000 Quadratmetern vorgesehen. An der bestehenden Piste der «Hahnenseeabfahrt» werden keine Anpassungen vorgenommen. Die für die Beschneiung benötigten Schneelanzen sollen jeweils etwa von Ende September bis Mitte Januar aufgestellt und danach wieder abgebaut werden.

Foto Corvatsch
©Andrea Badrutt, Chur

Die Regierung genehmigt die von den Gemeinden St. Moritz (11. November 2018) und Silvaplana (29. November 2018) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung einer Beschneiungsanlage für die «Hahnenseeabfahrt» (Gian d’Alva – St. Moritz Bad) im Skigebiet Corvatsch.

Vorschaubild Corvatsch

Beiträge für die Renovation von Trockenmauern

Für die Renovation von Trockenmauern spricht die Regierung für das Jahr 2022 Kantonsbeiträge von maximal 638 900 Franken. Im Zusammenhang mit den Programmvereinbarungen «Landschaft» und «Natur» beteiligt sich zudem der Bund mit seinen festgelegten Anteilen in der Höhe von 331 000 Franken. Von den gesamten Projektkosten in der Höhe von 1,9 Millionen Franken werden zudem rund 936 000 Franken durch Eigenleistungen und Dritte finanziert.

Im Jahr 2022 sollen in den Gemeinden Albula/Alvra, Andeer, Arosa, Bergün Filisur, Bever, Brusio, Calanca, Domleschg, Ferrera, Landquart, Lavin, Luzein, Malans, Mesocco, Muntogna da Schons, Poschiavo, Rheinwald, Rossa, Safiental, Samedan, Santa Maria i. C., San Vittore, Scharans, Scuol, Soazza, Sumvitg, Surses, Tschappina, Val Müstair, Vals, Valsot, Vaz/Obervaz, Zizers und Zernez insgesamt 2,7 Kilometer Trockenmauern renoviert werden. Trockenmauern sind in vielen Regionen Graubündens als Grenz- und Stützmauern wichtige Zeugen einer traditionellen Bewirtschaftung. Sie bilden zudem häufig bedeutende Lebensräume für Reptilien, Kleinsäuger und Insekten und weisen oftmals eine interessante Flora (Flechten, Moose, Saumpflanzen) auf. So zeichnen sie sich also nicht nur durch eine kulturhistorische, sondern auch durch eine hohe ökologische und landschaftliche Bedeutung aus.

Foto Trockenmauer
©Pro Terra Engiadina

Für die Renovation von Trockenmauern spricht die Regierung für das Jahr 2022 Kantonsbeiträge von maximal 638 900 Franken.

Vorschaubild Trockenmauer
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zuständig: Regierung