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Die Regierung spricht Förderbeiträge für die «Erlebbarmachung» der Rheinschlucht. Ausserdem gibt sie grünes Licht für die Fortsetzung der Überwachung von gebietsfremden Mückenarten und für ein Projekt zum Ausbau des Waldwegs «Sertig Litzi» in Davos.

Beitrag für die «Erlebbarmachung» der Rheinschlucht

Die Regierung gewährt dem Verein «Die Rheinschlucht / Ruinaulta» an die Kosten für das Gebietsmanagement in der Ruinaulta für die Jahre 2022 bis 2024 einen Beitrag von insgesamt 705 000 Franken. Gemäss Programmvereinbarung «Naturschutz» finanzieren der Bund sowie der Kanton diesen Förderbeitrag zu gleichen Teilen. Der geschätzte Kostenaufwand des Vereins ist bis 2024 mit total 1,2 Millionen Franken beziffert. Neben Bund und Kanton beteiligen sich die Trägergemeinden Bonaduz, Tamins, Trin, Ilanz, Flims, Laax, Schluein, Sagogn und Safiental sowie der Naturpark Beverin und die UNESCO Tektonikarena Sardona an den Gesamtkosten.

Der Verein «Die Rheinschlucht / Ruinaulta» richtet seine Tätigkeit darauf aus, zusammen mit den verschiedenen Interessensgruppen die Nutzung und die «Erlebbarmachung» der Rheinschlucht zu ermöglichen, deren Erhaltung zu fördern und die entsprechende Koordination dafür zu gewährleisten. Der zunehmende Nutzungsdruck erfordert ein gezieltes Besuchendenmanagement, welches in den letzten Jahren in Form eines Rangerdienstes als Pilotprojekt in der Rheinschlucht aufgebaut wurde.

Rheinschlucht

© Philipp Ruggli

Die Regierung gewährt dem Verein «Die Rheinschlucht / Ruinaulta» an die Kosten für das Gebietsmanagement in der Ruinaulta für die Jahre 2022 bis 2024 einen Beitrag von insgesamt 705 000 Franken. 

Verbreitung fremder Mückenarten wird weiterhin intensiv überwacht

Die Regierung beauftragt das Amt für Natur und Umwelt (ANU) das Monitoring gebietsfremder invasiver Mückenarten in Graubünden weiterzuführen. Seit 2016 führt das ANU in Zusammenarbeit mit ausgewählten Gemeinden ein Monitoring für asiatische Stechmücken durch. Dieses wurde in den tiefergelegenen Teilen der Bündner Südtäler, an einzelnen Rastplätzen und ausgewählten Autobahnanschlüssen entlang der Nationalstrasse A13 sowie an einigen Standorten im Raum Chur durchgeführt.

Die Etablierung der einzelnen asiatischen Mückenarten schreitet fort. Dabei sind nicht alle Teile Graubündens gleich betroffen. Das Monitoring trägt massgeblich dazu bei, Kenntnis über diese Entwicklungen zu erhalten und wo nötig, mit Bekämpfungs- und Sensibilisierungsmassnahmen entgegenzuwirken. Auf diese Weise werden die verfügbaren Ressourcen dort eingesetzt, wo sie am nötigsten sind. Detaillierte Angaben zum durchgeführten Monitoring, den erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen und der vorgesehenen Sensibilisierungskampagne sind im Saisonbericht 2021 enthalten. Ausserdem zeigt ein Video der Standeskanzlei, wie das Mückenmonitoring in Graubünden funktioniert.

Mückenmonitoring

© Sascha Gregori
Die Japanische Buschmücke gehört in der Schweiz zu den gebietsfremden Mückenarten

Die Regierung beauftragt das Amt für Natur und Umwelt (ANU) das Monitoring gebietsfremder invasiver Mückenarten in Graubünden weiterzuführen.

Grünes Licht für das Projekt «Waldweg Sertig Litzi» in Davos

Die Regierung genehmigt das Projekt «Waldweg Sertig Litzi» der Gemeinde Davos und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 1,06 Millionen Franken. Die Gesamtkosten betragen rund 1,4 Millionen Franken. Das Projektgebiet umfasst den Äbiwald und den Litziwald auf der linken Seite des Sertigtals mit einer Waldfläche von 179 Hektaren. Diese Wälder sind forstlich ab der Mühle Sertig talaufwärts nur ungenügend oder gar nicht erschlossen. Die Pflege der Schutzwälder ist heute sehr aufwändig und ineffizient. Während der Holzbringung muss die Sertigerstrasse immer wieder gesperrt werden, was zu Beeinträchtigungen für den öffentlichen und landwirtschaftlichen Verkehr sowie den Tourismus führt.

Das vorliegende Projekt beinhaltet den Ausbau des bestehenden Waldwegs ab der Brücke bei der Mühle Sertig auf einer Länge von 460 Metern zu einer lastwagenbefahrbaren Waldstrasse und als Fortsetzung den Neubau einer 1,2 Kilometer langen Waldstrasse bis kurz vor dem Grabetobel. Zudem wird im Gebiet Büel der Einlenker ab der Gemeindestrasse Sertig erneuert und die Brücke über den Sertigbach ersetzt. Unmittelbar nach dem Sertigbach wird entlang des bestehenden Alpwegs ein Holzlager- und Wendeplatz erstellt. Die Waldstrasse wird auf eine Breite von 3,3 Meter ausgebaut.

Luftaufnahme Sertigtal

Die Regierung genehmigt das Projekt «Waldweg Sertig Litzi» der Gemeinde Davos und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 1,06 Millionen Franken.

Kantonsbeiträge für behindertengerechte öV-Haltestellen in Laax

Die Regierung genehmigt das Projekt der Gemeinde Laax für die Erstellung von beidseitiger öV-Haltestellen im Gebiet Spenda in Laax innerorts. Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Franken.
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen stehen der Gemeinde Laax für die Realisierung des Projekts verschiedene Kantonsbeiträge zu. Zum einen gewährt die Regierung der Gemeinde an die Kosten für den Bau der Haltebuchten gemäss Strassengesetz einen Beitrag von maximal 428 900 Franken. Zum anderen sichert sie ihr an den Bau der Haltestellen gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr Beiträge von maximal 17 200 Franken zu.

Die Regierung genehmigt das Projekt der Gemeinde Laax für die Erstellung von beidseitiger öV-Haltestellen im Gebiet Spenda in Laax innerorts.

Zulässiges Höchstgewicht ab St. Antönien heraufgesetzt

Die Regierung ändert auf der Ascharinastrasse, einer kantonalen Verbindungsstrasse ab St. Antönien bis zum Ende des Wendeplatzes, das zulässige Höchstgewicht sowie die Höchstbreite. Nach einer Neubeurteilung durch das Tiefbauamt und der Kantonspolizei wird das Höchstgewicht von bisher 13 auf neu 32 Tonnen und die Höchstbreite von bisher 2,3 auf neu 2,55 Meter heraufgesetzt. Diese Massnahme tritt mit dem Anpassen der entsprechenden Signalisation in Kraft.

Die Regierung ändert auf der Ascharinastrasse, einer kantonalen Verbindungsstrasse ab St. Antönien bis zum Ende des Wendeplatzes, das zulässige Höchstgewicht sowie die Höchstbreite.

Neue Schulkarte für den Kanton Graubünden

Die Regierung gibt grünes Licht für die Erarbeitung einer neuen Schulkarte für den Kanton Graubünden. Die aktuell in der Volksschule verwendete Karte des Kantons Graubünden datiert aus dem Jahr 2000, die Inhalte sind entsprechend veraltet. So fehlen beispielsweise auf der Kartenseite etliche «neue» Ortsumfahrungen oder auf der Kartenrückseite finden sich veraltete Statistiken zum Kanton Graubünden.

Die Rücksprache mit diversen Lehrpersonen sowie der Vergleich mit anderen Kantone hat gezeigt, dass die Schulkarte auch mittelfristig weiterhin in gedruckter Form zur Verfügung stehen sollte. Parallel dazu nutzen die Lehrpersonen für den Unterricht aber gerne auch digitale Angebote. Der Zeitpunkt für die Entwicklung einer neuen Schulkarte ist ausserdem ideal, da die Kartendaten des Bundesamts für Landestopografie seit anfangs Jahr topaktuell und kostenlos als Vektorgrafik zur Verfügung stehen. Für die Erarbeitung und Produktion der neuen Schulkarte fallen insgesamt Kosten von 49 000 Franken an.

Die Regierung gibt grünes Licht für die Erarbeitung einer neuen Schulkarte für den Kanton Graubünden. 

Regierung nimmt Petition «NEIN zu Massnahmen an Schulen» zur Kenntnis

Die Regierung nimmt den Eingang der Online-Petition «NEIN zu Massnahmen an Schulen» zur Kenntnis. Die Petition fordert den Stopp der Maskentragpflicht und der PCR-Spucktests an Schulen. Ausserdem bitten die Petitionärinnen und Petitionäre darum, sollte das Thema Maskentragpflicht und PCR-Spucktests im Herbst 2022 wieder aktuell werden, vor dem erneuten Massnahmenbeschluss differenzierte Studien auszuwerten.

Zusammenfassend hält die Regierung fest, dass die Teilnahme an den COVID-19-Testungen an den Bündner Schulen für die Schulträgerschaften wie auch für die einzelnen Schülerinnen und Schüler stets freiwillig war. Bei den Schulträgerschaften erreichte die Teilnahmequote fast 100 Prozent, bei den Schülerinnen und Schüler lag die Quote kantonal betrachtet bei rund 80 Prozent.

Die Regierung nimmt den Eingang der Online-Petition «NEIN zu Massnahmen an Schulen» zur Kenntnis. 

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zuständig: Regierung