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Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) hat die Justizreform 3 zuhanden des Grossen Rats vorberaten und beantragt, dieser zuzustimmen.

Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Gian Derungs und im Beisein von Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, hat die KJS die Botschaft der Regierung zur Justizreform 3 vorberaten. Die Vorlage beinhaltet eine Teilrevision der Kantonsverfassung, die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie die Teilrevisionen von 51 weiteren Gesetzen, sogenannten Fremdänderungen. An drei Sitzungen konnte die Botschaft ausführlich besprochen und zuhanden des Grossen Rats verabschiedet werden.

Unbestrittene Neuerungen
Nachdem der Grosse Rat die Grundzüge der Justizreform 3 bereits in der Junisession 2019 beschlossen hatte, war das Eintreten in der Kommission unbestritten. Ebenso die wesentlichen materiellen Neuerungen, unter anderem die Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu einem neuen Obergericht, die Schaffung eines Justizgerichts und die Einführung von teilzeitlichen Richterinnen- oder Richterstellen. Auch die Installierung eines Generalsekretariats zur Entlastung der Richterinnen und Richter von administrativen Aufgaben wird begrüsst.

Rotation des Präsidiums umstritten
In der Kommission wurde die Rotation des Präsidiums des neu zu schaffenden Obergerichts kontrovers diskutiert. Die diesbezüglichen Anträge in der Kommission gehen von zwei Jahren, über vier und acht Jahre. Im Übrigen beantragt die Kommission dem Grossen Rat vor allem formale Änderungen und steht geschlossen hinter der von der Regierung präsentierten Vorlage. Entsprechend empfiehlt sie dem Grossen Rat auch einstimmig, die Justizreform 3 gutzuheissen respektive die Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der Volksabstimmung zu verabschieden und der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zuzustimmen.

Umbau des Staatsgebäudes für erfolgreiche Umsetzung
Gleichzeitig mit der Justizreform 3 wird dem Grossen Rat auch die Botschaft für den Umbau des alten Staatsgebäudes an der Grabenstrasse in Chur vorgelegt. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts geschaffen werden, welche zurzeit an zwei verschiedenen Orten ihren Sitz haben. Stimmt der Grosse Rat dem Umbau des Staatsgebäudes zu, wird auch diese Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt, da die Kosten für den Umbau über der Grenze für das obligatorische Finanzreferendum liegen. Damit die Justizreform 3 punkto Effizienzsteigerung und Nutzung von Synergien ihre erzielte Wirkung durch die Zusammenlegung von Kantons- und Verwaltungsgericht zu einem Obergericht entfalten kann, ist es äusserst wichtig, dass der Grosse Rat und das Volk nicht nur der Justizreform 3, sondern auch dem Umbau des Staatsgebäudes zustimmen.

Der Grosse Rat wird die Justizreform 3 in der Junisession 2022 behandeln.

Auskunftsperson:

Kommissionspräsident Gian Derungs, Tel. +41 79 641 30 72 (erreichbar bis 12.00 Uhr)


zuständig: Grosser Rat / Kommission für Justiz und Sicherheit

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