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Das Risiko einer Ansteckung oder Erkrankung an COVID‑19 und die Belastung des Gesundheitssystems können im Herbst erneut zunehmen. Um das Risiko schwerer Erkrankungen zu senken und die Belastung des Gesundheitssystems zu begrenzen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Impfempfehlungen angepasst. Im Vordergrund steht der Schutz besonders gefährdeter Personen. In Chur wird während vier Wochen ein zusätzliches Zentrum für Boosterimpfungen betrieben.

Im Herbst 2022 muss erneut mit einer Zunahme des Infektionsgeschehens und mit steigenden Fallzahlen gerechnet werden. Die Situation hat sich allerdings im Vergleich zu den beiden letzten Pandemiewintern deutlich verändert: Aktuell weisen schweizweit über 97 Prozent der Bevölkerung Antikörper gegen SARS‑CoV‑2 auf, da sie geimpft oder von COVID‑19 genesen sind. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst ein geringes Risiko für schwere Krankheitsverläufe.

Der Schutz besonders gefährdeter Personen steht im Vordergrund
Im Zentrum der Impfempfehlung für den Herbst 2022 steht deshalb der Schutz besonders gefährdeter Personen vor einer schweren Erkrankung:

  • Personen, die älter als 65 Jahre alt sind;
  • Personen zwischen 16 und 64 Jahre, die ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben, etwa aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Schwangerschaft.

Auffrischimpfungen können Arbeitsausfälle reduzieren
In zweiter Linie gilt die Impfempfehlung für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Eine Auffrischimpfung bietet diesen Personen einen gewissen kurzzeitigen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren. Sie reduziert zudem die Gefahr an «Long COVID» zu leiden.

Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten.

Impfstoffe der zweiten Generation empfohlen
Die Auffrischimpfung wird mit mRNA-Impfstoffen (Pfizer/BioNTech / Moderna) oder Nuvaxovid (Novavax) empfohlen. Bivalente mRNA-Impfstoffe, die an die Omikron‑Variante BA.1 angepasst sind, sollen für die Auffrischimpfung bevorzugt verabreicht werden. Es kann aber weiterhin auch mit dem bisherigen, monovalenten mRNA-Impfstoff geimpft werden. Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen. Alle Impfungen, die den Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) entsprechen, sind kostenlos.

Neues Boosterzentrum in Chur
In Abstimmung auf die nationale Impfkampagne werden die Stadt Chur, das Kantonsspital Graubünden sowie das kantonale Gesundheitsamt gemeinsam ein Boosterzentrum betreiben. Das Boosterzentrum befindet sich bei der Churer Stadthalle und bietet ab dem 11. Oktober 2022 bis 5. November 2022, jeweils von Dienstag bis Samstag, 10 bis 18 Uhr, Impfberatungen, Erstimpfungen sowie Auffrischimpfungen an.

Die Anmeldung für eine Coronaimpfung kann weiterhin online unter www.gr.ch/impfen erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über die Impfstellen im Kanton Graubünden ist unter www.gr.ch/impfzentren aufgeschaltet.

So schützen Sie sich weiterhin
Das Gesundheitsamt beobachtet die epidemiologische Lage laufend. Derzeit sind keine behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Fallzahlen notwendig. Weiterhin wird empfohlen, sich impfen zu lassen, bei Symptomen zuhause zu bleiben, bei Menschenansammlungen eine Maske zu tragen, Innenräume mehrmals zu lüften, in ein Taschentuch oder in die Armbeuge zu husten und zu niesen sowie die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch

 

zuständig: Gesundheitsamt

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