Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Vor dem Hintergrund der drohenden Energieknappheit erbringt der Kanton seinen Beitrag zur Einsparung von Energie. Der von der Regierung beschlossene Massnahmenplan für die Betriebsoptimierung der kantonalen Verwaltung soll dazu beitragen, die Auswirkungen einer allfälligen Energiemangellage abzumildern.

Das Zusammenfallen verschiedener miteinander verbundener Ereignisse (Ukrainekrieg, AKW-Ausfälle, Trockenheit etc.) hat die Wahrscheinlichkeit einer Energiemangellage auch in der Schweiz erhöht. Längere Lieferengpässe könnten die Lage zusätzlich verschärfen und Energie müsste kontingentiert werden. Ein solches Szenario gilt es unbedingt zu verhindern. Zahlreiche Betriebe und Branchen haben deshalb und auch aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihre Energiesparpotenziale analysiert und Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs eingeleitet. Mit der aktuellen Kampagne «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht» sensibilisiert der Bund Bevölkerung und Unternehmen für diese Problematik. Die Kampagne vermittelt konkrete und leicht umsetzbare Sparmassnahmen, die in ihrer Gesamtheit zu einer Entschärfung der Lage beitragen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Kosten einzusparen.

Deutliche Reduktion des Energieverbrauchs bei der kantonalen Verwaltung
Die kantonale Verwaltung als grösste Arbeitgeberin im Kanton nimmt ihre Vorbildfunktion bei der geforderten Ergreifung von Energiesparmassnahmen ab sofort wahr. Zu diesem Zweck hat die Regierung einen dreistufigen Massnahmenplan verabschiedet. Sie strebt damit für den kantonalen Gebäudepark eine Reduktion des gesamten Energieverbrauchs von mindestens 15 Prozent an. Gleichzeitig sollen mit dem noch energieeffizienteren Einsatz der Arbeits- und Mobilitätsmittel substanzielle weitere Einsparungen erzielt werden.

«Reduzieren – Minimieren – Optimieren»
Um das Sparpotenzial effizient ausschöpfen zu können, werden die Massnahmen stufenweise in drei Phasen umgesetzt. Die erste Phase führt zu einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch Senkung der Raumtemperatur auf maximal 20 Grad Celsius, das Dimmen der Beleuchtung oder die eingeschränkte Nutzung der Lifte. Zudem sieht der Massnahmenkatalog der ersten Phase vor, Dienstfahrten zu begrenzen und physische Sitzungen nach Möglichkeit durch Online-Sitzungen zu ersetzen. Ebenso werden die Mitarbeitenden dazu angehalten, verstärkter auf den öffentlichen Verkehr oder das Velo umzusteigen. Schliesslich soll der Energieverbrauch der Verwaltung in der ersten Phase dadurch gesenkt werden, dass die Angestellten öfter von zu Hause aus arbeiten können, was zusätzlich Pendlerstrecken entfallen lässt.

Die Massnahmen der zweiten Phase minimieren den Energieverbrauch unter Gewährleistung der vollständigen Erfüllung der Verwaltungsaufgaben. So werden unter anderem die Betriebs- und Öffnungszeiten der Büroräumlichkeiten eingeschränkt und Licht sowie Lüftung ausserhalb der Betriebszeiten vollständig abgeschaltet. Die Raumtemperatur von nur sporadisch genutzten Räumlichkeiten wird auf unter 18 Grad Celsius gesenkt.

In der dritten Phase soll der Energieverbrauch zusätzlich durch einschneidende organisatorische Massnahmen optimiert werden. Dabei ist vorgesehen, einzelne Betriebe, Anlagen und Gebäude ausser Betrieb zu nehmen und in Leerstandswartung zu versetzen und die entsprechenden Arbeitsplätze an geeigneten Orten zusammenzuführen und weiter räumlich zu verdichten. Ausserdem wird in der dritten Phase die Einführung einer noch weitergehenden teilweisen oder teils vollständigen Homeoffice-Pflicht in Betracht gezogen.

Das kantonale Hochbauamt wurde von der Regierung mit der unverzüglichen gestaffelten Umsetzung der ersten und zweiten Phase betraut. Hinsichtlich der dritten Phase soll das Hochbauamt zunächst ein Detailkonzept ausarbeiten und dieses der Regierung zu einem gesonderten Beschluss vorlegen.

Breite Anwendung der Energiesparmassnahmen in der Bevölkerung unerlässlich
Die von der Regierung getroffenen Massnahmen sollen dazu beitragen, die Auswirkungen einer allfälligen Energiemangellage für die Bevölkerung und namentlich auch für die Wirtschaft und den Tourismus zu entschärfen. Es ist ausserdem unerlässlich, dass die von Bund und Kantonen empfohlenen Energiesparmassnahmen auch von der breiten Bevölkerung und den Unternehmen solidarisch mitgetragen werden.

Weitere Informationen:

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01 (erreichbar ab 12.00 Uhr), E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


zuständig: Regierung

Massnahmen der kantonalen Verwaltung nach Phasen

Neuer Artikel