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Der Bundesrat hat im Herbst 2022 beschlossen, dass Photovoltaikanlagen im Hochgebirge realisiert werden können und dazu Fördergelder zur Verfügung stehen. Eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe arbeitet nun daran, die Vorgaben des Bundes für den Kanton Graubünden umzusetzen.

Der Bund hat mit der Revision des Energiegesetzes im Herbst 2022 als dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter beschlossen, dass gewisse Photovoltaik-Grossanlagen realisiert werden können und dass dafür innert einer begrenzten Zeit Fördergelder zur Verfügung stehen sollen.

Verordnungsanpassung lässt noch Fragen offen
Anfangs Dezember 2022 gab der Bundesrat die damit zusammenhängenden Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung. Diese Umsetzungsvorschläge klären jedoch nicht alle offenen Fragen.

Im Kanton Graubünden arbeitet darum seit Mitte Dezember eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe daran, die noch offenen Fragen zu beantworten. Ausserdem wird sie einen Leitfaden bezüglich technischer Aspekte erarbeiten und allfällige rechtliche Vorkehren treffen. Ziel ist, dass der Kanton seine Arbeiten in Abstimmung mit der Verordnung des Bundes, deren Erlass noch aussteht, im zweiten Quartal 2023 abschliesst.

Auskunftspersonen:

  • Energietechnische Aspekte: Thomas Schmid, Leiter Amt für Energie und Verkehr, Tel. +41 81 257 36 21 (erreichbar von 15.00 bis 17.00 Uhr), E‑Mail Thomas.Schmid@aev.gr.ch
  • Aspekte des Bewilligungsverfahrens: Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 21 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch

 

zuständig: Amt für Energie und Verkehr / Amt für Raumentwicklung

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