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Die Regierung setzt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen auf den 1. Dezember 2023 in Kraft. Sie reduziert damit die Immobilienbewertungsgebühren für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Immobilienbewertungsgebühren für Eigentümer werden reduziert

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die von den Eigentümerinnen und Eigentümer zu entrichtenden Gebühren reduziert. Gesenkt werden zum Beispiel Gebühren für Bewertungen bei vorgenommenen Investitionen sowie die Kosten für Aktenherausgaben. Zudem wird die maximal zu entrichtende Gebühr von 25 000 Franken auf 15 000 Franken reduziert und der Rabatt für hohe Gebühren um über 30 Prozent erhöht. Wenn eine Revisionsbewertung ohne wesentliche Investition (d.h. Kosten unter 100 000 Franken) erfolgt – wie dies bei den meisten Bewertungen der Fall ist – findet weiterhin keine Verrechnung an Eigentümerinnen und Eigentümer statt.

Zudem hat die Regierung die Besichtigungskriterien für amtliche Bewertungen angepasst. Ziel der Änderung ist es, vor allem dort eine Besichtigung durch einen Bewertungsexperten oder eine Bewertungsexpertin vorzunehmen, wo dies aus bewertungs- oder versicherungstechnischer Sicht einen Mehrwert generiert.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.

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zuständig: Regierung