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Der Kanton Graubünden setzt ein Zeichen für familienfreundliche Rahmenbedingungen: Ab 1. August 2025 werden Familien für die Kinderbetreuung besser unterstützt. Ab diesem Zeitpunkt setzt die Regierung das neue, totalrevidierte Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden (KIBEG) in Kraft. Ein Systemwechsel in der Finanzierung stellt die Gleichbehandlung der Familien im ganzen Kanton sicher. Ein Online-Rechner schafft Transparenz über die Vergünstigungen.

Die Regierung setzt das totalrevidierte, vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG; BR 548.300) per 1. August 2025 in Kraft. Zugleich genehmigt sie eine Totalrevision der Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV; BR 548.310). Damit kann die Umsetzung der neuen Regelungen und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab 1. August 2025 erfolgen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken
Das neue Gesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die Entwicklung der Kinder. Das neue Finanzierungsmodell stellt sicher, dass Familien im ganzen Kanton gleichbehandelt werden und alle anerkannten Leistungserbringenden (Kindertagesstätten, Krippen und Tagesfamilien) die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Ein qualitativ gut ausgebautes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein wichtiger Pfeiler für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.

Vergünstigungen je nach Einkommen
Mit dem Systemwechsel von der sogenannten Objektfinanzierung zur subjektfinanzierten Förderung erfolgt eine stärkere Unterstützung der Familien im Kanton Graubünden. Diese erhalten neu höhere Vergünstigungen an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Die Vergünstigungen richten sich nach der Höhe der Einkommen der Familien. Die höchstmögliche Vergünstigung erfolgt bei massgebenden Einkommen unter 40 000 Franken und beträgt 90 Prozent der Normkosten. Die geringste Vergünstigung beträgt 25 Prozent der Normkosten, welche bei einem massgebenden Haushaltseinkommen über 130 000 Franken ausgerichtet werden. Das massgebende Einkommen wird gleich berechnet wie für die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Online Rechner und neue Webapplikation «quint»
Eltern können ihren individuellen Anspruch auf Vergünstigungen für die Kinderbetreuung über einen Online-Rechner erfahren. Der Rechner ist unter folgendem Link verfügbar: https://quint.gr.ch/calculator

Leistungserbringende (Kindertagesstätten, Krippen und Tagesfamilien) erhalten für den Systemwechsel eine neue Webapplikation für die Anmeldung und die Abrechnungen. Sie werden im Mai 2025 zum Systemwechsel und zur neuen Applikation «quint» geschult.

Normkosten und Höchsttarife
Die Regierung hat zudem die Höhe der Normkosten neu festgelegt. Sie gelten ab 1. August 2025. Die Normkosten sind Durchschnittswerte der Kosten der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Berechnungsgrundlage für die Vergünstigungen. Die neuen Normkosten betragen:

  • Kinder ab 18 Monaten bis Primarschuleintritt: CHF 10.60 pro Betreuungsstunde
  • Kinder ab 3 bis 18 Monate: CHF 15.90 pro Betreuungsstunde
  • Kinder ab Primarschuleintritt bis Ende Primarschule: CHF 5.30 pro Betreuungsstunde

Um extreme Preisentwicklungen bei den Betreuungsangeboten zu vermeiden, wurden Höchsttarife festgelegt, die sie zu beachten haben. Sie betragen 150 Prozent der Normkosten.

Auskunftspersonen:

  • Regierungspräsident Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 44 60 (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
  • Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt, Tel. +41 81 257 26 51 (erreichbar von 09.00 bis 10.00 Uhr), E‑Mail Susanna.Gadient@soa.gr.ch

zuständig: Regierung

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