Die Regierung genehmigt in Zusammenhang mit einem künftigen Verkehrsentlastungsprojekt in Sta. Maria die erforderlichen Anpassungen in den Richtplänen. Ausserdem gibt sie grünes Licht für das geplante Wasserkraftwerk Fideris sowie für eine Spülung des Ausgleichsbeckens Ova Spin in Zernez.
Anpassung der Richtplanung: Der Verkehrsentlastung Sta. Maria einen Schritt näher
Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen
Richtplans im Bereich Verkehr in Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsentlastung
Sta. Maria. Ausserdem genehmigt sie die damit verbundene und von der Region
Engiadina Bassa / Val Müstair am 4. April 2025 beschlossene Anpassung des
Regionalen Richtplans Strassenverkehr.
Der historische
Ortskern von Sta. Maria ist eng und auf einer Strecke von etwa 300 Metern
grösstenteils nur einspurig befahrbar. Durch die Ortschaft verläuft der gesamte
Durchgangsverkehr der Ofenbergstrasse sowie im Sommer und Herbst der Verkehr
des Umbrailpasses. Der seit Jahren zunehmende Verkehr führt insbesondere in den
Sommermonaten regelmässig zu Verkehrsbehinderungen und Staus. Die Realisierung
eines künftigen Verkehrsentlastungsprojekts in Sta. Maria setzt voraus, dass
das Vorhaben im kantonalen und regionalen Richtplan festgesetzt ist. Dies bedingt
eine Anpassung der Richtplanung. Als Grundlage dazu wurde seit dem Jahr 2020
eine umfassende Variantenevaluation zur Entlastung des Verkehrs in Sta. Maria
durchgeführt. Dabei wurden Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen
eingebunden.
Gegenstand der Richtplananpassung bildet
die Festsetzung des als Bestvariante beurteilten Verkehrsentlastungskonzepts
«Nord tief». Dieses sieht den Bau einer Umfahrungsstrasse am nördlichen
Siedlungsrand von Sta. Maria vor, die den Ortsteil Paclera sowie den Bach Muranzina
in einem rund 600 Meter langen Tunnel unterquert. Die Festlegung des Vorhabens
im kantonalen und regionalen Richtplan ist zwingend erforderlich. Nur so kann
der erforderliche Korridor räumlich gesichert und mit weiteren raumwirksamen
Vorhaben sowie den Interessen von Bund und Kanton abgestimmt werden.

Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Verkehr in Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsentlastung Sta. Maria.
Grünes Licht für Wasserkraftwerk Fideris
Die Regierung erteilt der Kraftwerk Fideris AG (KWFAG, in
Gründung) die Konzessionsgenehmigung für das Projekt «Kraftwerk Fideris». Die
KWFAG beabsichtigt, das Kraftwerk Fideris zu erstellen und zu betreiben.
Hierfür soll die Wasserkraft des Bergbachs auf dem Gebiet der Gemeinde Fideris
zum Zwecke der Produktion elektrischer Energie genutzt werden.
Es ist vorgesehen, den Bergbach bei Laflina auf gut 1776 m ü. M. zu fassen. Durch eine Druckleitung gelangt das Wasser von Laflina zur
Zentrale Strahlegg auf etwa 877 m ü. M., wo es turbiniert wird. Die
installierte Leistung soll circa 4,5 Megawatt betragen, dies bei einer durchschnittlichen
Jahresproduktion von circa 13,1 Gigawattstunden. Damit sollen circa 3300 Haushalte mit Strom versorgt werden. Die Konzession wird auf die Dauer von 60 Jahren ab der ordentlichen Inbetriebnahme des Werks erteilt.
Die Gemeindeversammlung Fideris vom 22. Januar 2016 erteilte
die für das Projekt der KWFAG erforderliche Wasserrechtsverleihung einstimmig.
Anschliessend wurde das Projekt in einem partizipativen Prozess
weiterentwickelt. Daraus resultierte eine Schutz- und Nutzungsplanung (SNP),
die eine Mehrnutzung des bereits verbauten Bergbachs zu Gunsten eines Nutzungsverzichts
am bislang unberührten Malanserbach vorsieht. Aufgrund dessen musste die
bestehende Wasserrechtsverleihung angepasst werden. Die Gemeindeversammlung Fideris
vom 12. Juni 2019 befürwortete diese Änderungen. Nachdem der Bundesrat der
gewässerökologisch ausgewogenen Lösung der SNP zugestimmt hatte, genehmigt die
Regierung nun die Wasserrechtsverleihung von 2016 inklusive Nachtrag von 2019.
Die Regierung erteilt der Kraftwerk Fideris AG (KWFAG, in Gründung) die Konzessionsgenehmigung für das Projekt «Kraftwerk Fideris».
Genehmigung für Spülung des Ausgleichsbeckens Ova Spin in Zernez
Die Regierung erteilt der Engadiner Kraftwerke AG (EKW) die
Bewilligung für die einmalige Spülung des Ausgleichsbeckens Ova Spin. Die
Spülung darf im Sommer 2025 (Mai bis Juli) durchgeführt werden. Falls die
Durchführung im Jahr 2025 nicht möglich ist, kann diese um maximal zwei Jahre verschoben
werden.
Die Spülung ist aus Gründen der Betriebssicherheit der
Anlage des Ausgleichsbeckens Ova Spin vorgesehen. Die letzte erfolgreiche
Spülung hat im Jahr 2009 stattgefunden. Aufgrund der PCB-Belastung im oberen
Spöl ist die Spülung auf den vorderen Bereich des Ausgleichsbeckens beschränkt.
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Die Regierung erteilt der Engadiner Kraftwerke AG (EKW) die Bewilligung für die einmalige Spülung des Ausgleichsbeckens Ova Spin.