Die Regierung nimmt Stellung zu Forderungen aus der Jugendsession 2024 und verteilt Beiträge aus den Alkoholpatentgebühren sowie dem Alkoholzehntel.
Stellungnahme zu Forderungen der Jugendsession
Die Regierung hat sich mit der
Jugendsession Graubünden 2024 befasst. Im April letzten Jahres
beschäftigten sich rund 30 Jugendliche während zwei Tagen aktiv mit der
Zukunft des Kantons. Nach eingehenden Debatten wurden vom Plenum schliesslich neun
Forderungen in Form von acht Petitionen sowie einem Statement verabschiedet und
der Regierung via Standeskanzlei Ende Februar 2025 überreicht. Die Jugendlichen
beschäftigten sich mit den Themenbereichen «Umwelt, Sicherheit und Wohnraum»,
«Gesundheit und Soziales» sowie «Jugendförderung». Zu allen Vorschlägen der
Jugendlichen nimmt die Regierung im Rahmen einer Mitteilung an das
Organisationskomitee der Jugendsession inhaltlich Stellung.
Stellungnahme
© Jugendsession-GR.ch
Die Regierung hat sich mit der Jugendsession Graubünden 2024 befasst.
Beitrag aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel
Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen,
Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von
insgesamt 357 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus
der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für
gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus
verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 716 503 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für
Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des
Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter
werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an
Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie
ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-,
Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen
den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu
(Alkoholzehntel).
Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 357 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.