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Die Regierung nimmt Stellung zu Forderungen aus der Jugendsession 2024 und verteilt Beiträge aus den Alkoholpatentgebühren sowie dem Alkoholzehntel.

Stellungnahme zu Forderungen der Jugendsession

Die Regierung hat sich mit der Jugendsession Graubünden 2024 befasst. Im April letzten Jahres beschäftigten sich rund 30 Jugendliche während zwei Tagen aktiv mit der Zukunft des Kantons. Nach eingehenden Debatten wurden vom Plenum schliesslich neun Forderungen in Form von acht Petitionen sowie einem Statement verabschiedet und der Regierung via Standeskanzlei Ende Februar 2025 überreicht. Die Jugendlichen beschäftigten sich mit den Themenbereichen «Umwelt, Sicherheit und Wohnraum», «Gesundheit und Soziales» sowie «Jugendförderung». Zu allen Vorschlägen der Jugendlichen nimmt die Regierung im Rahmen einer Mitteilung an das Organisationskomitee der Jugendsession inhaltlich Stellung.

Stellungnahme

Jugendsession 2024 Jugendsession 2024

© Jugendsession-GR.ch

Die Regierung hat sich mit der Jugendsession Graubünden 2024 befasst. 

Beitrag aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 357 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.

Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 716 503 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 357 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.

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zuständig: Regierung